Der Stadt Versmold liegt ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für folgendes Vorhaben vor:
Bauvorhaben:
Neubau von zwei Wohngebäuden mit jeweils 6 Wohneinheiten
Baugrundstück:
Westdamm/Einmündungsbereich Münsterstraße
Gemarkung Versmold, Flur 13, Flurstücke 1753 und 1754 sowie Flur 14, Flurstück1369
Die Stadt Versmold beabsichtigt, über die Zustimmung zu diesem Vorhaben gem. § 36a BauGB im Rahmen des sog. „Bauturbos“ zu entscheiden. Gem. § 36a (2) BauGB kann der betroffenen Öffentlichkeit vor der Entscheidung über die Zustimmung, die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben gegeben werden.
Die für die Beurteilung der Vorhaben maßgeblichen Unterlagen sind während des Beteiligungszeitraumes auf der Internetseite der Stadt Versmold unter
https://www.versmold.de/de/unsere-stadt/bauen-wohnen/bauleitplanung.php
einsehbar.
Stellungnahmen können in der Zeit
vom 13.07.2026 bis 27.07.2026
abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen möglichst elektronisch übermittelt werden sollen. Hierfür besteht entweder die Möglichkeit, unter
https://www.versmold.de/de/unsere-stadt/bauen-wohnen/bauleitplanung.php
über das Beteiligungsportal auf der Internetseite der Stadt Versmold online eine Stellungnahme abzugeben, oder diese per E-Mail an bauleitplanung@versmold.de zu senden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 05423/954-163 oder -267) mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Nach Ablauf der Beteiligungsfrist eingehende Stellungnahmen können bei der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 36a (2) BauGB erfolgt freiwillig und dient der Information der Stadt Versmold im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung wird durch die Beteiligung nicht begründet.
gez.
Michael Meyer-Hermann
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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