Verbindliches Datenschutzrecht für alle! Stadt Versmold und EDV-Unternehmensberatung Floß informieren Versmolder Unternehmen

13.05.2019

Am 25. Mai 2018 sind die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten. Sie fordern von jeder Firma, jeder Institution und Behörde, in der mehr als neun Beschäftigte mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (Aufträge, Lieferscheine, Stammdaten, Personaldaten etc.), die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) sowie die Einführung einer Vielzahl zumeist neuer Prozesse und Dokumentationen. Gestärkt werden sollen durch die europäische Datenschutzverordnung vor allem die Verbraucherrechte. Datenverarbeitende Stellen müssen mit strengeren Regulierungen rechnen.

Wer diese Gesetze missachtet kann mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % der weltweiten Unternehmensumsätze, je nachdem, welcher Wert am Ende höher ausfällt, belegt werden.

Die Stadt Versmold bietet einen Workshop mit der EDV-Unternehmensberatung Floß und DS2 Unternehmensberatung an. Am 20. Mai um 18.30 Uhr sind Unternehmen, Kaufleute und Selbständige aus Versmold eingeladen, sich kostenlos über falsche Informationen und die richtige Umgangsweise mit dem Thema zu informieren. Anmeldungen laufen über die Wirtschaftsförderung der Stadt Versmold, Martina Janßen, martina.janssen@versmold.de oder telefonisch unter 05423-954110.

 
 

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