13.07.2020
Ab Mittwoch, 15. Juli, gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Diese ermöglicht weitere Erleichterungen im Bereich des Sports, für private Feierlichkeiten, und für Veranstaltungen.
Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bis mindestens 11. August bestehen. Auch Großveranstaltungen bleiben bis 31. Oktober 2020 untersagt.
Die Teilnehmerzahl für Kontaktsport wird in der Halle von 10 auf 30 Personen erhöht. Die Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 Besucherinnen und Besucher aufgestockt.
Private Feste aus einem herausragenden Anlass wie beispielsweise Hochzeiten, Taufe, Geburtstagsfeiern, Jubiläen und Abschlussfeiern sind nun mit höchstens 150 Teilnehmern zulässig.
Bei Beerdigungen mit bis zu 150 Teilnehmern gilt das Abstandsgebot und eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und in geschlossenen Räumen (z.B. Trauerhalle) zur einfachen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt sind. Das gilt auch entsprechend für standesamtliche Trauungen und
Zusammenkünfte unmittelbar vor dem Ort der Trauung.
Die geänderte Coronaschutzverordnung findet sich auf der Homepage der Stadt Versmold https://www.versmold.de/de/aktuelles/Corona/Coronavirus.php
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