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Gemeinsames Vorgehen zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus von Kreis, Städten und Gemeinden

10.03.2020

Insgesamt fünf bestätigte Corona-Infektionen im Kreis Gütersloh Gütersloh. Nachdem am Morgen noch auf Einladung des Kreises Vertreter aller 13 Ordnungsämter der Städte und Gemeinden des Kreises Gütersloh mit Kreisgesundheitsdezernent Thomas Kuhlbusch und der Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Dr. Anne Bunte über das Vorgehen beim Auftreten von bestätigten Infektionen mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) und der Durchführung von Veranstaltungen und Großveranstaltungen beraten, trafen am Nachmittag gleich eine Reihe an Nachrichten ein. Zum einen gab das Land am frühen Nachmittag per Erlass bekannt, dass Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen abgesagt werden sollen, und zum anderen wurde das Gesundheitsamt am späten Nachmittag über insgesamt fünf laborbestätigte Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus informiert.

Eine der Personen ist Rückkehrer aus Italien. Die Person begab sich nach der Rückkehr am vergangenen Wochenende unmittelbar in häusliche Quarantäne und vermied Kontakte zu anderen Menschen. Bei den anderen vier bestätigten Fällen des Coronavirus handelt es sich um Rückkehrer aus Österreich. Auch sie haben sich direkt nach ihrer Rückkehr in häusliche Isolierung begeben, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.

Landrat Sven-Georg Adenauer zeigt sich erleichtert, dass alle Personen keine oder nur geringe grippale Symptome haben!

„Durch das umsichtige und verantwortliche Verhalten der Betroffenen ist es derzeit nicht erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die über die Ermittlung, Information und Beratung der Kontaktperson hinaus gehen“, verdeutlichen Dezernent Kuhlbusch und Gesundheitsamtsleiterin Dr. Bunte.
„Wir bitten ganz ausdrücklich um Verständnis, dass wir zu den Betroffenen keine weiteren Informationen geben werden. Der Schutz der persönlichen Daten hat klar Vorrang vor einem etwaigen Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Sollten weitere öffentlichkeitsrelevante Maßnahmen erforderlich werden, werden wir über diese Maßnahmen und die dafür maßgeblichen sachlichen Gründe soweit berichten, wie dies erforderlich ist, um eine weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden“, stellt Kuhlbusch klar. „Alles, was die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh wissen müssen, werden wir veröffentlichen“, so Kuhlbusch weiter.

„Es war sehr gut, dass wir uns noch heute Morgen, als wir noch auf den angekündigten Erlass des Landes gewartet haben, über die Durchführung von Veranstaltungen und das Vorgehen in den Fällen von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus eng abgestimmt haben.“ Kuhlbusch zeigt sich zufrieden, dass damit viele wichtige Punkte der Zusammenarbeit für die Zukunft intensiv erörtert wurden.

Durch die heute Nachmittag veröffentlichten Vorgaben des Erlasses ist davon auszugehen, dass im Kreis Gütersloh bis auf weiteres keine Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern oder Teilnehmern durchgeführt werden. Der Erlass des Landes dürfte in der Regel dazu führen, dass die Veranstalter von sich aus etwaige Großveranstaltungen absagen werden oder über eine Beschränkung der Besucher oder Teilnehmerzahl nachdenken werden. Zuständig für gegebenenfalls erforderliche Untersagungen von Großveranstaltungen sind die örtlichen Ordnungsbehörden.
Bei Veranstaltungen mit geringeren Besucher- oder Teilnehmerzahlen werden insbesondere infektionshygienische Schutzmaßnahmen zu prüfen sein. Als Leitlinie werden dabei die Handlungsempfehlungen des Robert Koch Instituts zur Durchführung von Großveranstaltungen herangezogen.

Desto weniger risikogeneigt die Zusammensetzung der Teilnehmer (bekannte Personen, geringe Personenzahl, Alter und Gesundheitszustand der Personen), die Art der Veranstaltung (Dauer, Intensität der Kontakte) und der Ort der Veranstaltung (Freiluft, großer gut belüfteter Raum oder eng bestuhlter Raum) sind, je eher lässt sich das Ziel erreichen, dass das Risiko der weiteren Verbreitung des neuen Coronavirus verringert wird.
„Wir empfehlen daher allen Veranstaltern, sich zu den Fragen, ob und wie sie geplante Veranstaltungen durchführen, an dem neuen Erlass und den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Großveranstaltungen zu orientieren“, rät Kuhlbusch mit Blick auf geplante Veranstaltungen.

Der Kreis Gütersloh setzt weiterhin auf die Verantwortung der Veranstalter, aber auch eines jeden Einzelnen. Wenn jeder, der unter Symptomen wie Fieber, trockenem Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit, über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit und Durchfall leidet, zu Hause bleibt, den Kontakt mit anderen soweit wie möglich vermeidet, seinen Hausarzt anruft und mit ihm das weitere Vorgehen abspricht, wäre schon sehr viel gewonnen.

„Die fünf ersten Fälle im Kreis Gütersloh zeigen, dass das eigenverantwortliche und umsichtige Verhalten jedes Einzelnen in der Tat das Wichtigste ist, um die Verbreitung des Virus zu unterbinden!“, betont Landrat Adenauer.

Die Seiten des Robert Koch-Instituts und die Seiten des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales informieren über die aktuelle Lage und die jeweils aktuellen Handlungsempfehlungen:
www.rki.de und www.mags.nrw/

Die angesprochenen Handlungsempfehlungen des Robert-Koch Instituts können unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.pdf?__blob=publicationFile aufgerufen werden.

Für Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das neuartige Coronavirus haben, hat der Kreis eine Bürger-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 05241 85-4500 erreichbar. Ab 17 Uhr kann das Bürgertelefon der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 angerufen werden.

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