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Neue Corona-Schutzverordnung ab 30.05.2020

27.05.2020

Ab dem 30. Mai gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die weitere Lockerungen zulässt. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen:
Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin, sie wurden jedoch gelockert, sodass sich auch Gruppen mit bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum treffen dürfen. Bei Familien und/oder zwei Hausstände dürfen sich auch mehr als 10 Personen treffen.
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.

Kultureinrichtungen:
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen.
Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.

Sport:
Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.

Ferienangebote:
Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Fernreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.

Messen, Kongresse, Tagungen:
Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.

Die neue Corona-Schutzverordnung finden Sie hier.

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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