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Coronaregionalverordnung gilt für den Kreis Gütersloh und Warendorf

23.06.2020

Auf Grund des Infektionsgeschehen im Kreis Gütersloh hat Ministerpräsident Armin Laschet heute Vormittag für den gesamten Kreis Gütersloh und Warendorf einen Lockdown bis zum 30. Juni verfügt. Dieser trifft auch die Stadt Versmold.

Damit gilt das Kontaktverbot im öffentlichen Bereich von März wieder. Nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder einer weiteren Person darf man sich im öffentlichen Raum bewegen, Grillen und Picknicken ist untersagt.
In Schulen und Kitas gilt die erweiterte Notbetreuung.
Außerdem werden Freizeitaktivitäten und Kulturveranstaltungen in denen die Maskenpflicht nicht gilt, untersagt. Dazu zählen unter anderem Konzerte, Kinos, Theater, Museen, Gedenkstätten, Saunen, Indoorspielplätze. Der Betrieb von Schwimmbädern, Saunen und vergleichbaren Wellnesseinrichtungen ist ebenfalls untersagt. Damit bleibt das Versmolder Parkbad vorerst bis zum 30. Juni geschlossen.
Sport in geschlossenen Räumen sowie Kontaktsport im Freien ist ebenfalls untersagt. Genauso wie der Betrieb von Fitnessstudios. Auch müssen die Türen von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen geschlossen bleiben.
Versammlungen sind untersagt. Ausnahme sind politisch erforderliche. „Die Sitzung der Stadtvertretung am kommenden Donnerstag wird mit reduzierter Anzahl der Ratsmitglieder unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln stattfinden“, erklärt Bürgermeister Michael Meyer-Hermann.
„In den letzten Tagen haben wir gemerkt, dass der neue Rathausvorplatz mit dem Brunnen gerade für Familien mit Kindern ein neuer Anziehungspunkt ist. Damit wir die Kontaktbeschränkungen einhalten können und der Abstand gewahrt wird, haben wir vorerst den Brunnen abgestellt“, bittet Meyer-Hermann um Verständnis.
„Die für Freitag geplante Segway-Stadtführung muss ebenfalls abgesagt werden“, bedauert Bürgermeister Michael Meyer-Hermann.
Der Einzelhandel sowie Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe wie Kosmetikstudios und Friseure sind von einer Schließung nicht betroffen. Hier gilt weiterhin die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln.
Anders sieht es bei Bars und dem Gastwirtschaftliche Thekenbetrieb aus, diesen dürfen aktuell nicht öffnen. Restaurants dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkung weiter besucht werden.

„Im Moment haben wir einen Infektionsfall im Stadtgebiet, dieser steht aber nicht im Zusammenhang mit der Firma Tönnies. Wir haben aber 65 Personen die unter Quarantäne gestellt sind, außerdem soll es in dieser Woche noch Reihentest in Versmolder Betrieben geben, so dass sich die Lage hier auch schnell ändern kann. Ich kann den Unmut der Bürgerinnen und Bürger verstehen, ich bitte aber dennoch darum, sich an die Vorgaben zu halten. Wir müssen jetzt in Versmold und im Kreis zusammenstehen und gemeinsam diese Krise meistern“, appelliert Meyer-Hermann.

Die Coronaregionalverordnung steht auf der Homepage der Stadt Versmold unter Aktuelles/Corona/Erlasse des Landes NRW
Zunächst sind die Beschränkungen bis zum 30. Juni vorgesehen.

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