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Neue Coronaschutz-Verordnung im Überblick

17.04.2020

Das Land NRW hat eine weitere Corona-Schutzverordnung erlassen, damit sollen die strikten Vorgaben der letzten Wochen langsam gelockert werden. Am bestehende Kontaktverbot halten Bund und Länder noch bis zum 3. Mai fest. Damit sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen auch weiterhin untersagt. Die Ausnahmen wie beispielsweise direkte Verwandte, Ehegatten, etc. gelten weiterhin. Damit die Zahl der Infektionen nicht wieder ansteigt, sind die Hygienemaßnahmen sowie der Mindestabstand von 1,5m weiterhin zu beachten.

Wie bereits angekündigt, dürfen Einzelhändler, die eine Verkaufsfläche von bis zu 800 qm haben, ab Montag ihre Geschäfte wieder öffnen. Selbstverständlich unter der Einhaltung bestimmter Hygiene- und Schutzmaßnahmen für die Kunden und Mitarbeiter. In Versmold dürfte damit so ziemlich jeder Einzelhandel wieder sein Geschäft öffnen. Autohändler und Einrichtungshäuser dürfen unabhängig von ihrer Größe wieder den Verkauf starten. Ausgenommen sind Gastronomiebetriebe, (Eis-) Cafés, Kneipen und Bars. Hier sind weiterhin nur der Außer-Haus-Verkauf oder ein Lieferdienst möglich.

Außerdem wird ab Montag die Stadtbibliothek unter Einhaltung bestimmter Auflagen, wie die Registrierung der Besucher und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m für die Ausleihe zur Verfügung stehen. Das Parkbad darf seine Tore noch nicht öffnen. Ebenso müssen die Spiel- und Bolzplätze geschlossen bleiben. Das gilt auch für Fitnessstudios, Wettbüros, Spielhallen, die VHS und die Sportvereine.

Der Wertstoffhof an der Plaggenwiese öffnet unter Einhaltung bestimmter Auflagen sowie geänderten Öffnungszeiten am Dienstag wieder. Weitere Informationen zu den Auflagen können der Homepage der Stadt Versmold entnommen werden.

Das Land NRW verfolgt eine schrittweise Öffnung der Schulen. Ab Donnerstag, 23. April, dürfen die Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung oder der Abschlussprüfung wieder zur Schule. Ab Montag, 4. Mai, starten dann zunächst die 4. Klassen der Grundschule wieder.

Das Betretungsverbot der Kitas bleibt noch bestehen. Die Notbetreuung in Kitas und Schulen (Klassen 1-6) ist für bestimmte Personen- und Berufsgruppen erweitert worden. Die Corona-Schutzverordnung ist mit den entsprechenden Anlagen einsehbar auf der Homepage https://www.versmold.de/de/aktuelles/Corona/Coronavirus.php unter dem Punkt Erlasse und Bußgeldkatalog.

Das städtische Ordnungsamt wird gemeinsam mit der Polizei auch weiterhin das Einhalten der Verordnung überprüfen und gegeben falls ein Bußgeld verordnen.

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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