02.09.2020
Die Stadt Versmold weist anlässlich der am 13. September stattfindenden Kommunalwahlen darauf hin, dass das Land NRW mit der ab 1.September geltenden CoronaSchVO eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Wahlräumen und deren Zuwegen in Gebäuden eingeführt hat.
Zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Wahlhelfenden bittet der städt. Wahlleiter, Carsten Wehmöller, alle Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag in den Wahllokalen wählen gehen möchten, sich an diese Bestimmung zu halten, eine entsprechende Maske mitzubringen und in den Wahlräumen aufzusetzen.
Daneben besteht selbstverständlich auch weiterhin noch die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen vor Ort im Rathaus, online über die Homepage der Stadt Versmold unter www.versmold.de, mittels Smartphone und des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder durch Übersendung des ausgefüllten Wahlscheinantrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Sprechen Sie gerne das Wahlamt der Stadt Versmold unter (0 54 23) 954-102 an, falls Sie Fragen haben sollten.
Bitte nutzen Sie die Chance, bei der Kommunalwahl 2020 ihre Stimme abzugeben!
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd
Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr
Weitere Öffnungszeiten