01.09.2020
Das Land NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen.
Neben der Einführung einer lokalen Corona-Bremse, um passgenau und noch schneller in betroffenen Kommunen auf ein erhöhtes lokales Infektionsgeschehen reagieren zu können, gelten ab heute neue Regeln für die Genehmigung von Veranstaltungen sowie in Schulen. Die zunächst vorsorglich eingeführte Pflicht, auch am Sitzplatz im Unterricht an weiterführenden und beruflichen Schulen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, kann angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens, wieder ausgesetzt werden. Die Bestimmung zur grundsätzlichen Maskenpflicht auf dem Schulgelände wird jedoch verlängert.
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. Dezember 2020 generell untersagt. Private Feste mit einem herausragenden Anlass (z.B. Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern) sind weiterhin unter Einhaltung der Hygieneschutzvorkehrungen mit 150 Teilnehmern zulässig.
Insgesamt sieht die angepasste Verordnung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens keine wesentlichen neuen Lockerungen vor. Maskenpflicht und Mindestabstand von mind. 1,5 m bleiben weiterbestehen.
Die klare Botschaft bleibt, dass die bestehenden Vorgaben einzuhalten sind. Deshalb wird das mit den anderen Ländern und dem Bund vereinbarte Mindestbußgeld von 50 Euro bei Verstößen gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingeführt. In Nordrhein-Westfalen bleibt es zudem dabei, dass ein solcher Verstoß im ÖPNV mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet wird.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung findet man hier.
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