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Neue Coronaschutzverordnung ab 2. November

30.10.2020

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt ab Montag, 2. November, bis einschließlich 30. November die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Die wichtigsten Einschränkungen und Regelungen für Versmold auf einen Blick:
Aufenthalt im öffentlichen Raum:

  • Es dürfen sich Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, höchstens jedoch 10 Personen, im öffentlichen Raum aufhalten

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt in geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum, auf Märkten, ÖPNV, sowie auf Spielplätzen.
  • Die Maskenpflicht gilt nach wie vor nicht für Kinder unter 6 Jahre

Außerschulische Bildungsangebote:

  • Einrichtung der Sozial- und Jugendhilfe sind bis höchstens 10 Personen zulässig
  • Angebote der VHS und Jungend- und Jugendsozialarbeit ist weiter zulässig

Kultur:

  • Konzerte und Aufführungen in Theatern sind untersagt
  • Museen, Kunstausstellungen, Galerien dürfen ebenfalls nicht öffnen

Sport:

  • Die öffentlichen und privaten Sportstätten sind geschlossen. (Schulsport ist möglich)
  • Fitnessstudios sind ebenfalls geschlossen
  • Individualsport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes sind außerhalb von Sporthallen möglich
  • Duschen und Sanitärbereiche stehen nicht zur Verfügung

Folgende Freizeit- und Vergnügungsstätte sind geschlossen:

  • Schwimmbad
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Bordelle, Prostitutionsbetriebe

Einzelhandel, Dienstleistungen, Handwerk:

  • Die Anzahl der Kundinnen und Kunden ist auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche zu beschränken
  • Verboten sind Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre und Massage
  • Erlaubt sind Fußpflege- und Friseurleistungen, medizinisch notwendige Handwerks- und Dienstleistungen, Logopädie, Physio-, Ergotherapie, Optiker, Hörgerätakustiker, etc.

Beerdigungen und standesamtliche Trauung:

  • Dürfen mit nahen Angehörigen stattfinden. Bei nicht einhalten des Mindestabstandes gilt die Maskenpflicht

Gastronomie:

  • Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und andere gastronomische Einrichtungen sind untersagt
  • Außer-Haus-Verkauf von Speisen ist zulässig
  • Verzehr ist im Umkreis von 50 Meter untersagt

Tourismus:

  • Übernachtungen zu touristischen Zwecken ist untersagt
  • Dauercamping oder das bewohnen eigener Ferienimmobilien ist zulässig
  • Gruppenreisen und Reisebusreisen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt

Die ausführliche Verordnung steht hier.

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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