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Neue Coronaschutzverordnung gilt ab 7. Mai

07.05.2020

Bund und Länder haben gestern weitere Lockerungen beschlossen. Damit soll eine langsame Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität erfolgen.

Damit die Infektionsrate weiterhin niedrig bleibt, ist der Mindestabstand von 1,5 m zwingend beizubehalten. Ebenso die Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV, im Einzelhandel und weiteren Bereichen.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist jetzt jedoch nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet. Also können sich nun z.B. auch wieder befreundete Paare treffen oder sich zwei Familien zum Spielen mit den Kindern verabreden.

Das Land NRW hat folgenden Plan für die schrittweisen Lockerungen rausgegeben.

Dieser sieht vor:

  • Ab 7. Mai ist Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen, Sport im öffentlichen Raum und Reitsport in geschlossenen Hallen wieder gestattet. Hierbei ist auf den Abstand von 1,5 m zwischen den Sportlern zu achten. Körperkontakt ist verboten und Umkleide- und Waschräume bleiben geschlossen.
  • Ab dem 11. Mai dürfen unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregeln auch Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen öffnen. 
  • Freibäder dürfen ab 20. Mai unter Auflagen wieder öffnen. 
  • Ab dem 30. Mai sind dann Sportarten mit Körperkontakt in geschlossenen Räumen, der Betrieb von Hallenbädern, Sportliche Wettbewerbe im Kinder- und Jugendsport sowie im Amateursport wieder gestattet. 
  • Ab 11. Mai dürfen Speisegaststätten unter Auflagen wieder öffnen. Ebenso ist der Tourismus in Ferienwohnungen/-häuser sowie Campingplätzen wieder möglich. Freizeitparks und Ausflugsschifffahrt können wieder ihren Betrieb aufnehmen.
  • Ab dem 21. Mai dürfen Hotels wieder für Touristen öffnen. 
  • Ab dem 30. Mai sind die Öffnung von Schwimmbädern und Spaßbädern sowie Wellness wieder möglich.
  • Jedes Ladenlokal, unabhängig von seiner Größe, darf ab dem 11. Mai wieder öffnen. Für körpernahe Dienstleistungen (z.B. Nagel-, Massage- und Kosmetikstudios) werden Konzepte zur schrittweisen Zulassung vom Land NRW erarbeitet.
  • Ab 30. Mai dürfen Gruppenfahrten und Ferienmaßnahmen, vornehmlich wieder ortsnah, an Bildungseinrichtungen angeboten werden.
  • Kleine Konzerte und Aufführungen unter freiem Himmel sind in Abstimmung mit den örtlichen Ordnungsbehörden ab dem 11. Mai möglich. Angebote der Musikschulen werden auf maximal 6 Teilnehmer erweitert. 
  • Ab 30. Mai dürfen Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie Kinos unter Auflagen öffnen 
  • Ab 30. Mai können Fachmessen und Fachkongresse unter bestimmten Auflagen stattfinden. 
  • Bis 31. August finden Großveranstaltungen (Volksfeste, Kirmes, Festivals, etc.) nicht statt.

Bei allen Lockerungen sind die Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten.
Sollte die Infektionsrate wieder steigen, könnte es zu Änderungen bei den Lockerungsplan kommen.
Nähere Regelungen des Landes folgen noch und sind vor der finalen Entscheidung abzuwarten.

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