17.10.2020
Ab sofort gilt eine neue Coronschutzverordnung in NRW. Diese sieht verstärkte Schutzmaßnahmen vor, wenn die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 35 übersteigt.
Sofern das Infektionsgeschehen nicht auf bestimmte Einrichtungen einzugrenzen ist, gilt in dieser neuen „Gefährdungsstufe 1“:
Mit Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt vor Ort die „Gefährdungsstufe 2“:
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die neuen Regeln gelten, sobald der Kreis Gütersloh eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen hat.
Bei allen Regelungen der Coronaschutzverordnung gilt für den privaten Raum – also das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung – in Nordrhein-Westfalen weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Die Landesregierung empfiehlt aber dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum – dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.
Hier gehts zur neuen Coronaschutzverordnung
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