17.04.2020
Aufgrund des Coronavirus bleiben die Grundschulen durch die Landesregierung weiterhin geschlossen und bis zum 03. Mai 2020 findet kein regulärer Schulbetrieb statt. Für die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege besteht bis zum 3. Mai weiterhin ein Betretungsverbot.
Die bereits eingerichtete Notbetreuung wird fortgesetzt und das Land NRW hat dazu am 17.04.2020 neue Regelungen erlassen, die die Berufsgruppen ab Donnerstag, den 23.04.2020 deutlich ausweiten, in denen Eltern eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können.
Ein Anspruch besteht, wenn ein Elternteil in einem der in Anlage 2 genannten Tätigkeitsbereiche beschäftigt, in diesem unabkömmlich ist und eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann bzw. keine Möglichkeit zu flexiblen Arbeitszeiten oder Homeoffice besteht. (Für die Notbetreuung bis zum 22.04.2020 gilt die
Anlage 1).
Die Antragsformulare stehen unten auf unserer Seite als PDF zum Download
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