10.05.2020
Restaurant, Gaststätten, Kneipen, (Eis-)Cafés und Imbisse können ab Montag wieder Gäste begrüßen. Das Land NRW hat dazu nun die entsprechenden Regelungen herausgegeben:
▶️ Der gemeinsame Besuch von Gaststätten und die gemeinsame Nutzung eines Tisches ist nur den Personen gestattet, die sich nach der Coronaschutzverordnung gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten dürfen.
▶️ Reservierungen sind sinnvoll, es gilt eine Sitzplatzpflicht.
▶️ Gäste und Servicepersonal mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen keinen Zutritt zu den Gastronomieangeboten haben.
▶️ Gäste müssen sich nach Betreten der Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) die Hände waschen bzw. bei Bedarf desinfizieren. Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.
▶️ Kundenkontaktdaten sowie Zeiträume des Aufenthaltes in der Innen- und Außengastronomie sind für jede Tischgruppe zu registrieren.
▶️ Tische sind so anzuordnen, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Tischen oder dem Personal eingehalten wird. Unmittelbar vor der Theke sind Sitzplätze mit zusätzlichen Barrieren zulässig.
▶️ Gebrauchsgegenstände (Bestecke, Zahnstocher) dürfen nicht offen auf den Tischen stehen.
▶️ Speisen werden ausschließlich als Tellergerichte serviert; Buffetsysteme mit Selbstbedienung bleiben bis auf weiteres unzulässig.
▶️ Kontaktflächen wie Stuhl, Tisch, Speisekarten, Gewürzspender etc. werden grds. nach jedem Gästewechsel gereinigt und desinfiziert. Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Desinfektion für Arbeitsflächen, Türklinken etc..
▶️ Beschäftigte mit Kontakt zu den Gästen (Service etc.) müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Die komplette Übersicht über alle Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen:
https://www.versmold.de/de-wAssets/docs/aktuelles/Corona/Erlasse/200508_Anlage-Hygiene-und-Infektionsschutzstandards-zur-CoronaSchVO-vom-8.-Mai-2020.pdf
Auch wenn viele Dinge zu beachten sind, so freuen wir uns mit den Gastwirten - denn: Versmold macht (wieder) Appetit!
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