08.01.2021
Die Bundeskanzlerin hat sich gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder für die Verlängerung des Lockdowns ausgesprochen. Damit gelten die bisherigen Regelungen bis zum 31. Januar weiter.
Verschärfungen gibt es bei den Kontaktbeschränkungen, hier dürfen sich die Angehörigen eines Hausstandes nur noch mit maximal einer weiteren Person treffen. Kinder, die betreut werden müssen, dürfen von dieser Person mitgebracht werden.
Außerdem gilt in den Schulen bis zum 31.Januar der Distanzunterricht für alle Klassen. Eine Notbetreuung ist möglich. In den Kitas gilt der eingeschränkte Regelbetrieb mit 10 Stunden weniger. Hier ist der dringende Appell, dass Kinder, die anderweitig betreut werden können, die Kita nicht besuchen.
Die Beschränkung auf Fahrten im Radius von 15 Kilometer sind zunächst nicht in der Verordnung geregelt. Überschreitet der Kreis den 200-Inzidenzwert wird dieser weitere Maßnahmen in Absprache mit dem Ministerium beschließen.
Weiterhin gilt:
Die Coronaschutzverordnung gibt es zum Nachlesen auch hier.
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