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Bund und Länder verschärfen Lockdown

08.01.2021

Die Bundeskanzlerin hat sich gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder für die Verlängerung des Lockdowns ausgesprochen. Damit gelten die bisherigen Regelungen bis zum 31. Januar weiter.

Verschärfungen gibt es bei den Kontaktbeschränkungen, hier dürfen sich die Angehörigen eines Hausstandes nur noch mit maximal einer weiteren Person treffen. Kinder, die betreut werden müssen, dürfen von dieser Person mitgebracht werden.

Außerdem gilt in den Schulen bis zum 31.Januar der Distanzunterricht für alle Klassen. Eine Notbetreuung ist möglich. In den Kitas gilt der eingeschränkte Regelbetrieb mit 10 Stunden weniger. Hier ist der dringende Appell, dass Kinder, die anderweitig betreut werden können, die Kita nicht besuchen.

Die Beschränkung auf Fahrten im Radius von 15 Kilometer sind zunächst nicht in der Verordnung geregelt. Überschreitet der Kreis den 200-Inzidenzwert wird dieser weitere Maßnahmen in Absprache mit dem Ministerium beschließen.

Weiterhin gilt:

  • Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.
  • Im öffentlichen Raum ist der Verzehr von Alkohol untersagt 
  • Individual- und Rehasport ist untersagt
  • Der Einzelhandel bleibt geschlossen, es sei denn es handelt sich um Einzelhandel für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten, Wochenmärkte, Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen, Kioske und Zeitungsverkaufsstellen, Futtermittel- und Tierbedarfsmärkte. Großhandel und Baumärkte sind nur für Gewerbetreibende zulässig
  • Alkoholische Getränke dürfen von 23 bis 6 Uhr nicht verkauft werden
  • Der Verzehr von Lebensmittel ist im Umkreis von 50 m um die Verkaufsstelle untersagt, der Verzehr von Alkohol im kompletten öffentlichen Raum 
  • Friseursalons und Fußpflege ist untersagt, ausgenommen ist die medizinische Fußpflege. Leistungen der Physio- Ergotherapie, Logopädie, Hebammen, Optiker, Hörgeräteakustiker sind weiter gestattet unter Einhaltung der Hygienebestimmungen
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt, Dauercampen bleibt zulässig


Die Coronaschutzverordnung gibt es zum Nachlesen auch hier.

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