Drei-Stufen-Regelung - Corona-Regelungen ab 28.05.2021

27.05.2021

Das Land NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese gilt ab 28. Mai und hat einige Lockerungen und Öffnungsschritte vorgesehen. Entscheident ist der Inzidenzwert vom RKI für den Kreis Gütersloh. Aktuell befindet der Kreis Gütersloh sich der Stufe 1.

Folgende 3 Stufen sieht die Coronaschutzverordnung ab 28. Mai vor:


Stufe 2
Inzidenz 50-35,1

Stufe 1
Inzidenz ≤ 35

Stufe 3
Inzidenz 100-50,1

Kontakt-
beschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten

Sport

Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan

Kontaktsport innen und außen mit bis zu 100 Personen. Negativtest und Rückverfolgung sind erforderlich.

Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.) ist innen mit bis zu 15 Personen erlaubt (Test und Rückverfolgung).

Wenn die Landesinzidenzstufe 1 gilt, ist der Sport ohne Negativtestnachweis zulässig.

Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität).

Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.

Ab 1. September 2021:
Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Tests) erlaubt.

Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm

Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte

Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm

Gastronomie

Die Außengastronomie ist ohne negatives Tests erlaubt.

Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.

Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.)

Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.

Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
Wegfall Umkreis-Verzehrverbot

Freizeit

Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, histori-schen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test

Freibäder dürfen ohne vorherigem Test öffnen.

Bordelle usw. dürfen mit negativen Test öffnen.

Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen

Ab 1. September 2021:
Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.

Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test

Beherbergung/
Tourismus

volle gastronomische Versorgung für private Gäste

Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.

„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen


Kultur

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.

Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.

Ab 1. September 2021:
Musikfestivals können mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

Veranstaltungen sind außen mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 250 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb außen kann ohne Personenbegrenzung stattfinden. Innen ist das mit 20 Personen, einem negativen Test und ohne Gesang/Blasinstrumente möglich.

Private
Veranstaltungen
(ohne
Partys)

außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test

Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und negativen Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich.

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Partys

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Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.


Ab 1. September 2021:
Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. sind mit bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist.

Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.

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Außerschulische
Bildung

Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test

Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich.

Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen erlaubt, sofern negative Testergebnisse vorliegen.

Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen

Kinder-/ Jugend-
arbeit

Gruppenangebote
innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
auch innen ohne Maske

Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.

Gruppenangebote
innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Messen/
Märkte

Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung,mit Test auch Kirmeselemente zulässig

Ab 1. September 2021:
Auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sind ohne negative Tests erlaubt.

Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept

Tagungen/
Kongresse

außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test

Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.

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