27.05.2021
Das Land NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese gilt ab 28. Mai und hat einige Lockerungen und Öffnungsschritte vorgesehen. Entscheident ist der Inzidenzwert vom RKI für den Kreis Gütersloh. Aktuell befindet der Kreis Gütersloh sich der Stufe 1.
Stufe 2 | Stufe 1 | Stufe 3 | |
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Kontakt- | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten |
Sport | Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung | Kontaktsport innen und außen mit bis zu 100 Personen. Negativtest und Rückverfolgung sind erforderlich. | Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen |
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist | Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm | Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte | Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm |
Gastronomie | Die Außengastronomie ist ohne negatives Tests erlaubt. | Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich. | Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht |
Freizeit | Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung | Freibäder dürfen ohne vorherigem Test öffnen. | Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test |
Beherbergung/ | volle gastronomische Versorgung für private Gäste | Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen. | „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test |
Kultur | Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster | Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. | Veranstaltungen sind außen mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. |
Private | außen bis zu 100, | Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und negativen Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich. | - |
Partys | - | Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen. Ab 1. September 2021: | - |
Außerschulische | Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan | Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. | Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test |
Kinder-/ Jugend- | Gruppenangebote | Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt. | Gruppenangebote |
Messen/ | Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung,mit Test auch Kirmeselemente zulässig | Ab 1. September 2021: | Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept |
Tagungen/ | außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test | Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen. | - |
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