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Lockdown geht weiter

27.03.2021

Das Land NRW hat die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab Montag, 29. März, gilt. Die bisherigen Regelungen bleiben weiterhin bestehen.

Unter anderem die Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte mit maximal 5 Personen (Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit) sowie das Shoppen mit vorheriger Terminvergabe. Körpernahe Dienstleistungen bei denen die Maske nicht getragen werden kann, können nur mit tagesaktuellen schriftlich bestätigten negativen Schnelltest genutzt werden. Außerdem dürfen Sonnenstudios öffnen und Schwimmkurse für Kleinkinder angeboten werden.
Einschränkungen sieht das Land NRW erst dann vor, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Kreis über 100 liegt.

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Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
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Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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