Neue Inzidenzstufe eingeführt
08.07.2021
Ab dem 9. Juli gilt eine weitere Änderung der Coronaschutzverordnung in NRW. Auf Grund der weiterhin niedrigen Inzidenz sowie dem Vorschritt bei den Impfungen sieht das Land weitere Lockerungen vor. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 10 wurde daher die Stufe 0 eingeführt.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Testpflicht für Arbeitnehmer: Bei Abwesenheit von mind. 5 Tagen muss am ersten Tag am Arbeitsplatz ein negativer Test vorgewiesen oder vor Ort durchgeführt werden. Ausnahme für vollständig geimpfte Personen
- Aus der Maskenpflicht wird eine Empfehlung zum Tragen einer Maske. Im ÖPNV, in Arztpraxen und beim Einkaufen bleibt sie jedoch bestehen!
- Im Einzelhandel ist keine Beschränkungen vorgesehen, außer der Maskenpflicht.
- Sportausübung ohne Beschränkungen. Zuschauer sind möglich. Ab 5.000 außen mit Hygienekonzept und Test
- Clubs und Diskotheken dürfen mit Hygienekonzept öffnen
- Keine Beschränkungen bei weiteren Freizeitangeboten
- Private Veranstaltungen und Partys ab 50 Personen (einschließlich immunisierter Personen) im Inneren und im Freien mit 100 Personen (einschließlich immunisierter Personen) mit negativen Testergebnis und einfache Rückverfolgbarkeit, sonst keine weiteren Einschränkungen
- In der Gastronomie gilt weiterhin der Abstand zwischen Tischen. Die Kontakte müssen nicht mehr nachverfolgt werden. Das Servicepersonal muss entweder einen negativen Test vorlegen oder eine Maske tragen
- Für touristische Übernachtungen ist nur noch ein Test für Personen aus dem Gebiet mit der Inzidenz über 10 erforderlich. Weiterhin ist die Kontaktnachverfolgung für alle erforderlich
- Außerschulische Bildungsangebote haben keine weiteren Beschränkungen, außer der Kontaktnachverfolgung. Dort ist keine Maskenpflicht mehr vorgesehen
- Große Veranstaltungen (z.B. Volksfeste ) sind zulässig. Ab 5.000 Gästen bedarf es ein genehmigtes Hygienekonzept und ein negatives Testergebnis
Die Testpflicht entfällt für Genesene und vollständig Geimpfte.