26.07.2021
Das Land NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese gilt ab 9. Juli und hat einige Lockerungen und Öffnungsschritte vorgesehen. Entscheidend ist der Inzidenzwert vom RKI für den Kreis Gütersloh. Aktuell befindet sich der Kreis Gütersloh in der Stufe 1. Ab Freitag, 13. August, wechselt der Kreis in Stufe 2.
Folgende 4 Stufen sieht die Coronaschutzverordnung:
Stufe 0 | Stufe 1 Inzidenz ≤ 35 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
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Kontakt- | Keine Beschränkungen | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten |
Sport | Sportausübung ohne Beschränkungen. Sportveranstaltungen außen ohne Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität. Ab 500 Personen gelten die Regelungen der Stufe 1 Ab 5000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich | Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test | Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung | Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen |
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist | Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter, Maskenpflicht bleibt bestehen | Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte | Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm | Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm |
Gastronomie | Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen | Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich. | Die Außengastronomie ist ohne negatives Tests erlaubt. | Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht |
Freizeit | Maskenpflicht und Rückverfolgbarkeit. Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1
| Freibäder ohne Test | Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung | Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test |
Beherbergung/ | Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10 | Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen. | volle gastronomische Versorgung für private Gäste | „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test |
Kultur | Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen | Veranstaltungen | Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster | Veranstaltungen sind außen mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. |
Private | Bei mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierter Personen) Testpflicht für nicht immunisierte Personen, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden. | außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Testpflicht. | außen bis zu 100, | - |
Partys | ab 50 Personen (einschließlich immunisierter Personen) im Inneren und im Freien mit 100 Personen (einschließlich immunisierter Personen) mit negativen Testergebnis und einfache Rückverfolgbarkeit, sonst keine weiteren Einschränkungen | Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit | - | - |
Große Festveranstaltungen | mit mehr als 1.000 Teilnehmenden sind untersagt | ab 27.08.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung | - | - |
Außerschulische | Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen | Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. | Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan | Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test |
Kinder-/ Jugend- | Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des An-gebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr | Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test | Gruppenangebote | Gruppenangebote |
Messen/ | mit mehr als 1.000 Teilnehmenden sind untersagt | ab 27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmes-elementen ohne Test | Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung,mit Test auch Kirmeselemente zulässig | Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept |
Tagungen/ | Keine Beschränkungen | außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test | außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test | - |
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