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Vier-Stufen-Regelung - Corona-Regelungen ab 26.07.2021

26.07.2021

Das Land NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese gilt ab 9. Juli und hat einige Lockerungen und Öffnungsschritte vorgesehen. Entscheidend ist der Inzidenzwert vom RKI für den Kreis Gütersloh. Aktuell befindet sich der Kreis Gütersloh in der Stufe 1. Ab Freitag, 13. August, wechselt der Kreis in Stufe 2.

Folgende 4 Stufen sieht die Coronaschutzverordnung:


Stufe 0
Inzidenz 0-10

Stufe 1

Inzidenz ≤ 35

Stufe 2
Inzidenz 50-35,1

Stufe 3
Inzidenz 100-50,1

Kontakt-
beschränkungen

Keine Beschränkungen

Mindestabstände als Empfehlung

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten

Sport

Sportausübung ohne Beschränkungen.


Sportveranstaltungen außen ohne Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.


Ab 500 Personen gelten die Regelungen der Stufe 1


Ab 5000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich


Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test

Außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test

ab 27.08.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.

Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan

Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter, Maskenpflicht bleibt bestehen

Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte

Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm

Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm

Gastronomie

Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen
Tischen; Maskenpflicht im Innenraum bis zum Platz

In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.

Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.

Die Außengastronomie ist ohne negatives Tests erlaubt.

Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.

Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.)

Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
Wegfall Umkreis-Verzehrverbot

Freizeit

Maskenpflicht und Rückverfolgbarkeit.


Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1



Betrieb von Clubs und Diskotheken innen verboten

Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit Test

Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test

ab 27.08.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept

Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, histori-schen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test

Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test

Beherbergung/
Tourismus

Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10

Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.

volle gastronomische Versorgung für private Gäste

„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen


Kultur

Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen

Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich

Besuch von
Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske)

Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08.
zulässig

Veranstaltungen
außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten

ab 27.08.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin

Veranstaltungen sind außen mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 250 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb außen kann ohne Personenbegrenzung stattfinden. Innen ist das mit 20 Personen, einem negativen Test und ohne Gesang/Blasinstrumente möglich.

Private
Veranstaltungen
(ohne
Partys)

Bei mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierter Personen) Testpflicht für nicht immunisierte Personen, dann keine Beschränkungen.


Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden.

außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Testpflicht.

außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test

-

Partys

ab 50 Personen (einschließlich immunisierter Personen) im Inneren und im Freien mit 100 Personen (einschließlich immunisierter Personen) mit negativen Testergebnis und einfache Rückverfolgbarkeit, sonst keine weiteren Einschränkungen

Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit

-

-

Große Festveranstaltungen

mit mehr als 1.000 Teilnehmenden sind untersagt

ab 27.08.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung

-

-

Außerschulische
Bildung

Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen

Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich.

Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen erlaubt, sofern negative Testergebnisse vorliegen.

Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test

Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen

Kinder-/ Jugend-
arbeit

Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des An-gebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr

Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test

Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Gruppenangebote
innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
auch innen ohne Maske

Gruppenangebote
innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Messen/
Märkte

mit mehr als 1.000 Teilnehmenden sind untersagt

ab 27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmes-elementen ohne Test

Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung,mit Test auch Kirmeselemente zulässig

Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept

Tagungen/
Kongresse

Keine Beschränkungen

außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test

außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test

-

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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