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Maskenpflicht in Geschäften

18.05.2021

Einkaufen mit FFP-2 Maske oder medizinischer Maske

Ab dem morgigen Mittwoch, 19. Mai, gibt es weitere Lockerungen im Kreis Gütersloh. Zusätzlich zu den Geschäften des täglichen Bedarfes wie Supermärkten, Drogerien oder Gartenmärkten darf der Einzelhandel wieder im Click&Meet-Angebot öffnen. In der gestrigen Pressemitteilung des Kreises Gütersloh hieß es fälschlicherweise, dass Einkaufen lediglich mit einer FFP-2 Maske möglich sei. Das ist jedoch nicht korrekt. Erlaubt sind neben FFP-2 Masken auch medizinische Masken. Im Personennahverkehr sowie bei Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen, also beispielsweise beim Friseur, müssen die Kunden allerdings eine FFP-2 Maske tragen – eine medizinische Maske reicht hier nicht aus.

Pressemitteilung vom Kreis Gütersloh

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