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Erste Impfungen im Coronaimpfzentrum

18.01.2021

Knapp 26.000 Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh erhalten in den kommenden Tagen Post von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und der Kreisverwaltung Gütersloh. Mit diesem Informationsschreiben werden alle über 80-Jährigen als erste priorisierte Personengruppe zur Coronaschutzimpfung im Impfzentrum des Kreises Gütersloh eingeladen.

Am 1. Februar nimmt das Impfzentrum seinen Betrieb auf. Ab Montag, 25. Januar, können alle eingeladenen Bürgerinnen und Bürger einen Impftermin online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 11611702 vereinbaren.
Die hauseigene Druckerei des Kreises Gütersloh lief auf Hochtouren, damit nun alle Impfeinladungen rechtzeitig zum Anmeldestart an die Senioren verschickt werden können. „Ich freue mich, dass das Impfzentrum nun seinen Betrieb aufnehmen kann und hoffe auf eine hohe Impfbereitschaft der Menschen im Kreis Gütersloh. Die Impfe ist eine effektive Maßnahme, sich vor dem Virus zu schützen und so die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen“, betont Landrat Sven-Georg Adenauer. „Ich appelliere ganz dringend, haben Sie Vertrauen in die Impfung und nehmen Sie die Impfung so bald wie möglich wahr. Sie schützen sich und Ihre Familie, Ihre Kollegen, Ihre Freunde.“
Wer die Einladung annimmt und sich impfen lassen möchte, muss sich in jedem Fall vorab einen Termin reservieren. Ohne diesen kann keine Impfung erfolgen. Um die Impfberechtigung zu überprüfen, müssen die Senioren im Impfzentrum ihren Personalausweis vorlegen. Mitbringen müssen sie außerdem ihre elektronische Gesundheitskarte und wenn vorhanden ihren Impfpass. Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte auch seinen Medikamentenplan dabei haben. Impflinge, die nicht alleine kommen können, dürfen sich von maximal einer Person begleiten lassen. Diese kann jedoch nicht bei dem Termin mit geimpft werden. Das Gelände sowie die Räumlichkeiten des Impfzentrums sind ebenerdig, sodass auch Bürgerinnen und Bürger mit eingeschränkter Mobilität die Impfstraßen passieren können. Wenn nötig, stehen auch Rollstühle im Impfzentrum bereit.
Impfberechtigte Personen, die immobil sind und keine Möglichkeit haben, das Impfzentrum zu besuchen, müssen sich noch ein wenig gedulden. Der bisher eingesetzte Impfstoff vom Biontech und Pfizer muss stets gekühlt werden und entsprechend nach Anbruch schnell verbraucht werden. Dies ist bei Hausbesuchen nicht möglich. Das Land plant den Impfstoff von Moderna voraussichtlich bis Ende März erst in den Uniklinken einzusetzen. Daher steht derzeit kein Impfstoff für einzelne Hausbesuche zur Verfügung. Sobald entsprechende Impfdosen zur Verfügung stehen, können sich die betroffenen Personen von ihren Hausärzten impfen lassen.
Da alle über 80-jährigen Bürgerinnen und Bürger im Kreis Gütersloh eine Impfberechtigung erhalten, bekommen auch die Bewohner von Pflegeheimen eine Impfeinladung. Einige von ihnen haben sich bisher noch nicht impfen lassen und können dies, wenn sie möchten, nun nachholen. Betroffene sollten in diesem Fall ihre Pflegekräfte und Angehörigen ansprechen. Wer allerdings schon in der Einrichtung eine Impfung bekommen hat, muss sich keinen weiteren Termin mehr machen und kann das Schreiben ignorieren. Auch die zweite Schutzimpfung wird dann im Pflegeheim erfolgen.
Dem Land NRW stehen während des ersten Monats des Impfbetriebes in den Impfzentren pro Woche etwa 75.000 Impfdosen zur Verfügung. Rund 18.120 davon sollen für Beschäftigte im ambulanten Pflegedienst und in Wohngruppen, im Rettungsdienst und der stationären Pflege genutzt werden. Der Kreis Gütersloh erhält wöchentlich knapp 1.900 Impfdosen. Davon sind 1.525 für die Bürgerinnen und Bürger ab 80 Jahren vorgesehen. Der Rest geht an die Mitarbeitenden im Rettungsdienst und in der ambulanten Pflege.
Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh startet im Nachmittagsbetrieb mit vorerst zwei Impfstraßen. Dort können pro Tag bis zu 300 Impflinge geimpft werden. Nach zwei Wochen, also Mitte Februar, wird das Schichtsystem auf den Vormittag erweitert, sodass dann doppelt so viele Personen geimpft werden können.
Nach der Durchimpfung der über 80-jährigen Impfwilligen folgen sukzessive die weiteren Risikogruppen und Beschäftigte in vulnerablen und systemrelevanten Bereichen. Als nächstes sind unter anderem die über 70-jährigen Bürgerinnen und Bürger an der Reihe.
Das Bundesministerium für Gesundheit hofft, dass im Sommer für jeden, der möchte, eine Impfdosis bereitsteht. Eine Impfpflicht gibt es nicht.
Zusätzliche Informationen sowie weiterführende Links rund um die Coronaschutzimpfe finden Interessenten auf den Seiten des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona

Pressemitteilung des Kreises Gütersloh

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