23.07.2021
Am Donnerstag, 29.Juli, macht das Impfmobil des Kreises Gütersloh auch in Versmold halt. Auf dem Rathausvorplatz öffnet der Bus in der Zeit von 13 bis 19 Uhr seine Türen.
Es stehen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna sowie von Johnson & Johnson, bei dem nur eine Impfung erforderlich ist, zur Verfügung.
Die erforderliche Zweitimpfung mit Biontech/Pfizer beziehungsweise Moderna findet im Impfzentrum Gütersloh statt.
„Als kleinen Anreiz bieten wir zur Stärkung nach der Impfung eine kostenlose Bratwurst (oder Pommes) vor Ort an“, freut sich Bürgermeister Michael Meyer-Hermann.
Alle Jugendliche, die bis zum 30.September diesen Jahres 16 Jahre alt werden, können sich mit Einverständniserklärung der Eltern mit Biontech/Pfizer impfen lassen. Für die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren gibt es dann zusätzlich noch einen Gutschein für ein Ferienticket des Parkbades.
Mitzubringen sind neben der Krankenkassenkarte auch (falls vorhanden) der Impfausweis sowie ein Ausweis der impfwilligen Person.
„Ich hoffe, dass viele Versmolderinnen und Versmolder das Angebot in Anspruch nehmen. Die Impfbereitschaft ist ein wichtiger Schritt zur gemeinsamen Bewältigung der Pandemie“, so Meyer-Hermann.
2. Impfung:
Im Impfbus kann man die Zweitimpfung abgeholt werden. Dazu muss der Impfpass, der Ausweis und die elektronische Gesundheitskarte mitgebracht werden. Wenn möglich auch die Unterlagen von der Erstimpfung (das ist aber nicht zwingend erforderlich)
Der Termin im Impfzentrum ist dann bitte abzusagen.
Genesene:
In der Regel sollten Personen, die gesichert an COVID-19 erkrankt waren, 6 Monate nach Genesung beziehungsweise Diagnosestellung eine Impfung erhalten. Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion erfolgt durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion. In Anbetracht der zunehmend besseren Impfstoffverfügbarkeit und der Unbedenklichkeit einer Impfung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion ist die Impfung bereits ab 4 Wochen nach Abklingen der Krankheitszeichen möglich.
Bei Personen mit gesicherter SARS-Cov-2-Infektion, die ohne Krankheitszeichen verlief, kann die empfohlene einmalige Impfung bereits ab 4 Wochen nach der Feststellung der Infektion erfolgen.
Die Möglichkeit der Verkürzung der Impfintervalle mit dem Impfstoff der Firma BioNTech ist durch den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 16. Juli 2021 bestätigt.
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