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FAQ zur bundeseinheitlichen Notbremse

23.04.2021

Ab Samstag, 24. April, 0:00 Uhr, gilt die Bundesweite Corona-Notbremse in Versmold. Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen.

Welche Kontaktbeschränkungen gelten durch die Notbremse im Kreis?

Der eigene Hausstand darf sich mit maximal 1 Person eines anderen Hausstandes treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.

Ausnahme: Genese und vollständig geimpfte Personen zählen nicht mit.

Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht und den Kontaktbeschränkungen kann nachgewiesen
werden durch:

  • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass.
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Der Unterschied zwischen 2 und 3 ist, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach der Infektion/dem positiven PCR-Test schon durch die Infektion von einer ausreichenden Immunisierung ausgegangen wird (Nr.2). Danach, also nach mehr als sechs Monaten, ist eine zusätzliche Impfdosis erforderlich (Nr. 3). Die Sechs-Monatsfrist taucht in Nr. 3 nicht auf, weil auch eine kürzer zurückliegende Infektion plus Impfung eine ausreichende Immunisierung gewährleistet.

Gibt es eine Ausgangssperre

Ja!

Diese gilt in der Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Ausnahmen: u.a. Gassi gehen mit dem Hund, Sport alleine bis 24 Uhr sowie medizinische Notfälle

Sind Schulen geöffnet?

Ja. Die Schulen sind ab dem 17. Mai wieder im Wechselunterricht

Sollte die Inzidenz künftig wieder steigen und an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 165 liegen, gehen die Schulen zurück in den Distanzunterrich.

Ist die Kinderbetreuung weiterhin möglich?

Ja.

Hab 14. Mai können Kindertageseinrichtungen wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. 

Sollte die Inzidenz künftig wieder steigen und an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 165 liegen, gehen die Kitas wieder in die Notbetreuung,

Wer ist von der Testpflicht befreit?

Vollständig Geimpfte und Genesene werden negativ getesteten Menschen in
bestimmten Bereichen gleichgestellt. Etwa bei

  • „Click and Meet“ im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche vonZoos oder Botanischen Gärten oder bei den zulässigen körpernahenDienstleistungen
  • bei der Testpflicht in Schulen oder
  • bei der Einreisequarantäne

müssen Geimpfte oder Genese ab 3. Mai 2021 keinen zusätzlichen negativen
Corona-Test mehr nachweisen. Dazu müssen beide Gruppen aber die Genesung
oder die vollständige Impfung nach festgelegten Kriterien nachweisen.

Alle Infos dazu finden Sie hier.

Brauche ich im Supermarkt auch einen negativen Schnelltest?

Nein, im Lebensmittel- und Drogeriemarkt ist weiterhin kein Schnelltest nötig.

Kann ich mit einem negativen Schnelltest und Termin in Einzelhandelsgeschäften, die nicht dem täglichen Bedarf angehören, einkaufen gehen?

Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, geschlossen (Inzidenz über 150) bzw. nur mit click&meet plus negativem Testestergebnis und Begrenzung auf einen Kunden pro 40 qm (Inzidenz zwischen 150 und 100),

Haben Kosmetik und Nagelstudios geöffnet?

Nein! Diese Dienstleistungen dürfen nicht mehr angeboten werden.

Benötige ich beim Friseur oder der Fußpflege einen negativen Schnelltest?

Ja, dort ist ein negativer Test erforderlich. Außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werde.

Reicht ein Selbsttest zu Hause?

Nein, dieser reicht leider nicht. Es muss von einer offiziellen Teststelle bescheinigt sein.

Wo kann ich mich testen lassen?

Das DRK bietet gemeinsam mit der Stadt Versmold ein Testzentrum in der Aula an der Schulstraße 14 an. Die aktuellen Öffnungszeiten können von der Homepage des DRK entnommen werden. Termine werden aktuell nicht vergeben.
https://www.drk-guetersloh.de/angebote/corona-tests/corona-test-fuer-buergerinnen.html?fbclid=IwAR2LRhduLeyE6Rem0Jtm9c4MmRTgfIz0aS7nJDajTVmhhn30Asb_hlYQnVI

Die Zahnarztpraxis Janzen unterstützt auch bei den Testungen. Hier ist vorab ein telefonischer Termin unter 05423/ 7273 zwingend erforderlich!

Die Tierarztpraxis Dreyer-Ciszewski bietet ebenfalls Testungen in der Praxis an. Ein Termin ist vorab unter Mobil: 01525 2463006 Email: info@medi-haus.nrw zu vereinbaren

In der Versmolder Innenstadt bei der Sonnenapotheke. Termine sind über die Homepage https://apo-schnelltest.de/sonnenapotheke-versmold buchbar.

Muss man sich in Versmold testen lassen oder geht es auch in anderen Städten?

Die kostenlosen Bürgertestungen können auch in anderen Städten in Anspruch genommen werden.

Wie lange ist mein negativer Schnelltest „gültig“?

24 Stunden

Müssen Kinder auch einen Schnelltest vorlegen?

Ein tagesaktueller Schnelltest ist nur für Kinder ab dem Grundschulalter erforderlich.

Können Kinder in der Notbremse weiterhin zum Sporttraining?

Kontaktloser Gruppensport ist mit bis zu 5 Kindern bis einschließlich 14 Jahre möglich. Anleitpersonen brauchen ein nicht älter als 24 Stunden alten negativen Schnelltest.

Wie oft kann ich mich testen lassen?

Bürgertestungen können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.

Wie lange ist die bundeseinheitliche Notbremse gültig?

Ist der 7-Tages-Inzidenzwert im Kreis Gütersloh an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 100, werden am übernächsten Tag die Maßnahmen wieder aufgehoben.

Gilt die Notbremse auch in anderen Städten wie Bielefeld, Osnabrück etc.?

Bitte informieren Sie sich in der jeweiligen Kommune selbst, welche Coronabeschränkungen derzeit dort gelten.

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

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Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

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