23.04.2021
Ab Samstag, 24. April, 0:00 Uhr, gilt die Bundesweite Corona-Notbremse in Versmold. Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen.
Der eigene Hausstand darf sich mit maximal 1 Person eines anderen Hausstandes treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
Ausnahme: Genese und vollständig geimpfte Personen zählen nicht mit.
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht und den Kontaktbeschränkungen kann nachgewiesen
werden durch:
Der Unterschied zwischen 2 und 3 ist, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach der Infektion/dem positiven PCR-Test schon durch die Infektion von einer ausreichenden Immunisierung ausgegangen wird (Nr.2). Danach, also nach mehr als sechs Monaten, ist eine zusätzliche Impfdosis erforderlich (Nr. 3). Die Sechs-Monatsfrist taucht in Nr. 3 nicht auf, weil auch eine kürzer zurückliegende Infektion plus Impfung eine ausreichende Immunisierung gewährleistet.
Ja!
Diese gilt in der Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Ausnahmen: u.a. Gassi gehen mit dem Hund, Sport alleine bis 24 Uhr sowie medizinische Notfälle
Ja. Die Schulen sind ab dem 17. Mai wieder im Wechselunterricht
Sollte die Inzidenz künftig wieder steigen und an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 165 liegen, gehen die Schulen zurück in den Distanzunterrich.
Ja.
Hab 14. Mai können Kindertageseinrichtungen wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen.
Sollte die Inzidenz künftig wieder steigen und an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 165 liegen, gehen die Kitas wieder in die Notbetreuung,
Vollständig Geimpfte und Genesene werden negativ getesteten Menschen in
bestimmten Bereichen gleichgestellt. Etwa bei
müssen Geimpfte oder Genese ab 3. Mai 2021 keinen zusätzlichen negativen
Corona-Test mehr nachweisen. Dazu müssen beide Gruppen aber die Genesung
oder die vollständige Impfung nach festgelegten Kriterien nachweisen.
Alle Infos dazu finden Sie hier.
Nein, im Lebensmittel- und Drogeriemarkt ist weiterhin kein Schnelltest nötig.
Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, geschlossen (Inzidenz über 150) bzw. nur mit click&meet plus negativem Testestergebnis und Begrenzung auf einen Kunden pro 40 qm (Inzidenz zwischen 150 und 100),
Nein! Diese Dienstleistungen dürfen nicht mehr angeboten werden.
Ja, dort ist ein negativer Test erforderlich. Außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werde.
Nein, dieser reicht leider nicht. Es muss von einer offiziellen Teststelle bescheinigt sein.
Das DRK bietet gemeinsam mit der Stadt Versmold ein Testzentrum in der Aula an der Schulstraße 14 an. Die aktuellen Öffnungszeiten können von der Homepage des DRK entnommen werden. Termine werden aktuell nicht vergeben.
https://www.drk-guetersloh.de/angebote/corona-tests/corona-test-fuer-buergerinnen.html?fbclid=IwAR2LRhduLeyE6Rem0Jtm9c4MmRTgfIz0aS7nJDajTVmhhn30Asb_hlYQnVI
Die Zahnarztpraxis Janzen unterstützt auch bei den Testungen. Hier ist vorab ein telefonischer Termin unter 05423/ 7273 zwingend erforderlich!
Die Tierarztpraxis Dreyer-Ciszewski bietet ebenfalls Testungen in der Praxis an. Ein Termin ist vorab unter Mobil: 01525 2463006 Email: info@medi-haus.nrw zu vereinbaren
In der Versmolder Innenstadt bei der Sonnenapotheke. Termine sind über die Homepage https://apo-schnelltest.de/sonnenapotheke-versmold buchbar.
Die kostenlosen Bürgertestungen können auch in anderen Städten in Anspruch genommen werden.
24 Stunden
Ein tagesaktueller Schnelltest ist nur für Kinder ab dem Grundschulalter erforderlich.
Kontaktloser Gruppensport ist mit bis zu 5 Kindern bis einschließlich 14 Jahre möglich. Anleitpersonen brauchen ein nicht älter als 24 Stunden alten negativen Schnelltest.
Bürgertestungen können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.
Ist der 7-Tages-Inzidenzwert im Kreis Gütersloh an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 100, werden am übernächsten Tag die Maßnahmen wieder aufgehoben.
Bitte informieren Sie sich in der jeweiligen Kommune selbst, welche Coronabeschränkungen derzeit dort gelten.
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