03.05.2021
Hier finden Sie eine Übersicht des Landes NRW zu den häufigsten Fragen zur neuen Regelungen für Geimpfte und Genesene
Vollständig Geimpfte und Genesene werden negativ getesteten Menschen in
bestimmten Bereichen gleichgestellt. Etwa bei
müssen Geimpfte oder Genese ab 3. Mai 2021 keinen zusätzlichen negativen
Corona-Test mehr nachweisen. Dazu müssen beide Gruppen aber die Genesung
oder die vollständige Impfung nach festgelegten Kriterien nachweisen.
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen
werden durch:
Der Unterschied zwischen 2 und 3 ist, dass innerhalb der ersten sechs
Monate nach der Infektion/dem positiven PCR-Test schon durch die Infektion
von einer ausreichenden Immunisierung ausgegangen wird (Nr.2). Danach,
also nach mehr als sechs Monaten, ist eine zusätzliche Impfdosis erforderlich
(Nr. 3). Die Sechs-Monatsfrist taucht in Nr. 3 nicht auf, weil auch eine kürzer
zurückliegende Infektion plus Impfung eine ausreichende Immunisierung
gewährleistet.
Nein. Ein Antikörpertest entspricht nicht den Vorgaben zur Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis und gilt daher nicht als ausreichender Nachweis.
Die Testzeugnisse müssen nach den rechtlichen Vorgaben die Testart ausweisen. Diese ist also klar auf der Bescheinigung aufgeführt.
Dann wenden Sie sich an Ihren Arzt oder das ausstellende Labor, um sich die Bescheinigung erneut ausstellen zu lassen.
Die Corona-Beschränkungen galten und gelten der Gefahrenabwehr. Von geimpften Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Menschen. Wo also der Zugang zu Einrichtungen oder die Wahrnehmung von Angeboten für negativ getestete Menschen erlaubt ist, muss dies erst recht für Geimpfte und Genesene gelten. Daher werden sie in diesen Bereichen mit negativ Getesteten gleichgestellt.
Die Regelungen gelten ab Montag, 3. Mai 2021.
Nein. Das RKI empfiehlt, in Pflegeheimen aufgrund der Vulnerabilität der Menschen noch nicht auf eine Testung auch von Geimpften zu verzichten. Daher gibt es hier keinen Verzicht auf die Testungen. Angesichts der Restrisiken bei Geimpften und den wenigen nicht geimpften Bewohnern ist ein Test immer der geringere Eingriff gegenüber den im Fall einer Infektion oft schweren und tödlichen Krankheitsverläufen.
Auf das Reisen wirkt sich die jetzige Gleichstellung nur insofern aus, als bei der
Rückkehr aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten (nicht aber aus Virusvarianten-
Gebieten) für Geimpfte und Genesene kein zusätzlicher Test mehr nötig ist, um die Einreisequarantäne zu vermeiden. Auch hier gilt eine Nachweispflicht.
Texte und Grafik: Land NRW
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