05.03.2021
Nach dem bestätigten Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (H5N8) in einem Entenmastbetrieb in Versmold hat der Kreis Gütersloh ein Sperr- und ein Beobachtungsgebiet festgelegt, in dem Geflügelhalter sich an zahlreiche Regeln halten müssen. Zentral ist dabei das so genannte Verbringungsverbot von Geflügel, Brut- und Konsumeiern, Geflügelfleisch sowie Mist und Gülle.
Das bedeutet, dass diese Dinge nicht aus oder in Geflügelhaltungen in den Gebieten transportiert werden dürfen. Ziel der veranlassten Maßnahmen ist es, eine Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Wie auch bei vergangenen Ausbrüchen der Geflügelpest gibt es jedoch Ausnahmen, die man beim Veterinäramt des Kreises Gütersloh beantragen kann. Entsprechende Formulare hat der Kreis auf der Sonderseite unter www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest eingestellt.
Der Handel und Verkauf von Geflügelprodukten soll durch Sperr- und Beobachtungsgebiet nicht komplett unterbunden werden, aber kontrolliert und unter hygienischen Bedingungen ablaufen. So kann beispielsweise der Hofladen weiter die eigenen verpackten Eier verkaufen, es braucht dazu aber eine Ausnahmegenehmigung. Die Versorgung mit Geflügelfleisch und Eiern im Einzelhandel ist nicht betroffen, da die Produkte von außerhalb der Zonen weiterhin unbeschränkt vermarktet werden dürfen. Im Sperrgebiet, das im Wesentlichen die Bereiche der Versmolder Ortsteile Hesselteich und Oesterweg umfasst, gibt es rund 60 kommerzielle Betriebe und Hobbyhalter. Im Beobachtungsgebiet sind es rund 500.
Zusätzlich finden Geflügelhalter auch ein Formular, mit dem sie dem Veterinäramt die aktuelle Zahl der gehaltenen Tiere melden können. Laut der erlassenen Tierseuchenverfügung vom 4. März haben Tierhalter in beiden Zonen der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh unverzüglich die Anzahl der von ihnen gehaltenen Vögel unter Angabe ihres Standortes und der Nutzungsart anzuzeigen.
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