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Hochzeiten auch bei Inzidenzstufe 2 am kommenden Wochenende mit Schutzvorkehrungen möglich

13.08.2021

Ausnahmeregelung gilt bis zum Auslaufen der Corona-Schutzverordnung am kommenden Donnerstag

Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte darauf hingewiesen, dass auch in Inzidenzstufe 2 Hochzeiten und ähnliche langfristig geplante Feiern durch eine Ausnahme nach § 21 Absatz 3 der Corona-Schutzverordnung ermöglicht werden können, ohne dass bei diesen auf Musik und Tanz verzichtet werden muss.

Nach den aktuell noch geltenden Regelungen sind private Veranstaltungen in Form von Partys und vergleichbaren Feiern ohne Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestabstand und Maskenpflicht eigentlich nur in den Inzidenzstufe 0 und 1 möglich.

Nachdem sich aber die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag, 10. August 2021, im Grundsatz darauf verständigt hat, dass geimpften und genesenen Personen alle Angebote, Einrichtungen und Tätigkeiten wieder offenstehen sollen und dies grundsätzlich auch für getestete Personen (sog. „3G“) gelten soll, erscheint ein Festhalten an der bisherigen Regelung für das kommende Wochenende nicht mehr angemessen.

Daher wird die Corona-Schutzverordnung im Moment entsprechend überarbeitet. Dabei ist gerade auch die besondere Bedeutung der Veranstaltung für die betroffenen Personen und der lange Planungsvorlauf zu berücksichtigen. Dem kann durch die in § 21 Absatz 3 ausdrücklich vorgesehene Ausnahmeregelung Rechnung getragen werden.

Die nun geltende Ausnahme erfordert aus infektiologischen Gründen gerade in Kommunen mit höheren Inzidenzen ein angemessenes Schutzkonzept. Die Kommunen haben hier Spielraum für passgenaue Lösungen, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen.

Die Regelung gilt zunächst nur bis zum Auslaufen der aktuellen Corona-Schutzverordnung am kommenden Donnerstag.

Über die zukünftigen konkreten Regelungen der neuen Corona-Schutzverordnung, die derzeit in der Abstimmung ist, wird die Landesregierung so schnell wie möglich informieren.

Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

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