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Jahrgang 1942 und 1943 jetzt impfberechtigt

09.04.2021

Landrat Sven-Georg Adenauer wird ab heute alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh anschreiben, die zu den Geburtsjahrgängen 1942 und 1943 gehören.

Sie werden schriftlich benachrichtigt und sind ab sofort berechtigt, sich einen Impftermin zu buchen. Dies ist telefonisch oder per Internet möglich. Die Impfberechtigten erhalten mit der Post des Landrates ein Schreiben von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann übersandt. In diesem wird der Ablauf der Impfung erklärt. Landrat Adenauer appelliert: „Bitte gehen Sie nicht ohne Termin zum Impfzentrum. Ich freue mich, dass auch dieses Mal wieder gemeinsame Termine mit dem Lebenspartner oder der Lebenspartnerin möglich sind. Ich hoffe auf eine hohe Bereitschaft der Menschen im Kreis Gütersloh, sich impfen zu lassen. Davon hängt es auch ab, schnell zu einem normalen Leben – ohne Maske und Kontaktbeschränkungen – zurückkehren zu können.“

Telefon 0800 -116 117 02 (kostenfrei)
Im Internet:

Pressemitteilung vom Kreis Gütersloh

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