23.04.2021
Seit gestern können Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen einen Impftermin im Impfzentrum des Kreises Gütersloh vereinbaren.
Seitdem kommt es vermehrt zu Fragen wer impfberechtigt ist und welche Nachweise erbracht werden müssen. Laut aktueller Corona-Impfverordnung können zwei enge Kontaktpersonen vom Antragsteller bestimmt werden. Antragsberechtigt sind aktuell nur: Schwangere, pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad und über 70 Jahre alt sowie pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad und einer Vorerkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 CoronaImpfV. Sie müssen ihre zwei Kontaktpersonen angeben. Das Antragsformular findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum
Die Impfung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe und der Vorlage aller benötigten Dokumente. Die Terminvereinbarung erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antrages über die E-Mailadresse attest.impfzentrum@kreis-guetersloh.de
Personen, die bereits eine E-Mail geschrieben haben, müssen diesen Antrag nicht nachreichen. Es reicht, wenn sie diesen mit zum Impftermin bringen.
Kontaktpersonen von Schwangeren müssen folgende Dokumente beim Impftermin vorlegen:
Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen (Pflegestufe 1-5), die über 70 Jahre alt sind müssen folgende Dokumente beim Impftermin vorlegen:
Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen (Pflegestufe 1-5) mit einer Vorerkrankung mit einem Attest nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV vom 31.03.21 müssen folgende Dokumente beim Impftermin vorlegen:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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Rathaus allgemein:
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