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Keine vorgezogene Impfberechtigung durch Arbeitgeberbescheide

24.03.2021

Aktuell erhält das Impfzentrum des Kreises Gütersloh vermehrt Anfragen von Personen, die eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber haben und damit einen vorzeitigen Impftermin vereinbaren wollen.

Häufig handelt es sich dabei um Berufsgruppen der Priorisierungsgruppe 3, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an der Reihe sind. Ein Beleg des Arbeitgebers ändert daran nichts.
Die erhöhte Nachfrage dieser Personengruppe erschwert jedoch allen jetzt schon impfberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Terminbuchung, da sie bei der Impf-Hotline nicht direkt durchkommen. „Wir bitten um Geduld. Sobald weitere Personengruppen geimpft werden dürfen, werden wir entsprechend informieren“, betont Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums des Kreises Gütersloh.

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