22.01.2021
Ab Montag, 25. Januar, gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Damit wird der Lockdown noch bis einschließlich 14. Februar weitergeführt um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen.
Verschärfungen gibt es bei der Maskenpflicht. In Geschäften, im ÖPNV und dort, wo längere Kontakte bestehen ist das Tragen von medizinischen Masken vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen Homeoffice, wo es möglich ist, ermöglichen. Arbeitnehmer sollen dies auch möglichst nutzen.
Präsensgottesdienste ab 10 Personen müssen zwei Tage vorher angemeldet werden. Es gelten strenge Auflagen, wie beispielsweise das Verbot von Gesang.
Weiterhin gilt:
- Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Hier dürfen sich die Angehörigen eines Hausstandes mit maximal einer weiteren Person treffen. Kinder, die betreut werden müssen, dürfen von dieser Person mitgebracht werden. Es sollen möglichst immer die gleichen Personen sein
- Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt
- Individualsport in öffentlichen und privaten Sporthallen und Rehasport ist untersagt
- Der Einzelhandel bleibt geschlossen, es sei denn es handelt sich um Einzelhandel für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten, Wochenmärkte, Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen, Kioske und Zeitungsverkaufsstellen, Futtermittel- und Tierbedarfsmärkte. Großhandel und Baumärkte sind nur für Gewerbetreibende zulässig
- Alkoholische Getränke dürfen von 23 bis 6 Uhr nicht verkauft werden
- Der Verzehr von Lebensmittel ist im Umkreis von 50 m um die Verkaufsstelle untersagt, der Verzehr von Alkohol im kompletten öffentlichen Raum
- Friseursalons und Fußpflege ist untersagt, ausgenommen ist die medizinische Fußpflege. Leistungen der Physio- Ergotherapie, Logopädie, Hebammen, Optiker, Hörgeräteakustiker sind weiter gestattet unter Einhaltung der Hygienebestimmungen
- Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt, Dauercampen bleibt zulässig
- Außerdem gilt in den Schulen bis einschließlich 14. Februar der Distanzunterricht für alle Klassen. Eine Notbetreuung ist möglich.
- In den Kitas gilt der eingeschränkte Regelbetrieb mit 10 Stunden weniger. Hier ist der dringende Appell, dass Kinder, die anderweitig betreut werden können, die Kita nicht besuchen.
Die Coronaschutzverordnung gibt es zum Nachlesen auch hier.