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Planungen zum Testkonzept

08.03.2021

Nach Beschlüssen der Bundesregierung sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, sich einmal in der Woche mit einem Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus testen zu lassen. Der Kreis Gütersloh ist für verschiedene organisatorische Angelegenheiten zuständig.

In der vergangenen Woche hatte der Kreis in der Krisenstabssitzung das Thema zusammen mit den Kommunen besprochen und Vorüberlegungen zum Testkonzept getroffen. Krisenstabsleiter Carsten Tannhäuser: „Noch ist nicht mal klar, wo und wie viele Teststellen in Betrieb gehen“, dämpft er die Erwartungen.

Zurzeit läuft eine Abfrage bei den Kommunen. Neben einigen Apotheken, die dafür bereitstehen, soll es auch weitere Testangebote in den Kommunen geben. Die ersten Gespräche dazu fanden bereits statt und Möglichkeiten werden geprüft. „Wir warten noch auf weitere Vorgaben des Landes“, so Tannhäuser. Heute (Montag, 8. März) ist noch eine Telefonkonferenz mit dem Land NRW. Danach könne man vermutlich weiterplanen.

Der Kreis koordiniert nicht nur die Testungen, sondern muss auch alle vorliegenden Ergebnisse dem Land melden. Die Aufgaben sind bei der Abteilung Bevölkerungsschutz angesiedelt. Viele Fragen zur Umsetzung sind noch offen – unter anderem auch, wie kontrolliert werden soll, dass die Bürgerinnen und Bürger nur einmal die Woche das kostenlose Testangebot nutzen. Sobald es weitere Informationen der Landesregierung gibt, informiert der Kreis.

Pressemitteilung vom Kreis Gütersloh

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