Online-Vortrag zu Photovoltaik-Altanlagen

19.09.2022

Photovoltaik-Anlagen erhalten nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung. Danach läuft die Förderung aus.

Im EEG 2021 ist zwar geregelt, dass PV-Anlagen auch nach dem Ende des Förderzeitraums (Jahr der Inbetriebnahme plus 20 Kalenderjahre) weiterhin ins Netz einspeisen dürfen, der Netzbetreiber den Solarstrom abnehmen und eine Vergütung bezahlen muss, die Vergütung ist dann aber deutlich geringer als mit Förderung. Sie bemisst sich dann nach dem Börsenpreis des Stroms, bei Photovoltaikanlagen ist das der Jahresmarktwert Solar.

Entscheidungshilfen zum Umgang mit Photovoltaik-Altanlagen (Ü20) erhalten Anlagenbetreiber und andere Interessierte in einem Online-Vortrag, den die Stadt Versmold gemeinsam mit der Volkshochschule, dem Kreis Gütersloh und der Verbraucherzentrale NRW am 20.September, 19 bis 20.30 Uhr anbietet. Es referiert Photovoltaikexperte Jörg Sutter von der Verbraucherzentrale NRW.

Anmeldungen nimmt die Volkshochschule Ravensberg unter, www.vhs-ravensberg.de; Tel. 05201/8109-0; E-Mail post@vhs-ravensberg.de entgegen.

 
 

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