15.05.2024
Mit dem Solarpaket I wird die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken einfacher.
So entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Anlage muss nur noch mit wenigen Angaben bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Darüber hinaus sind leistungsstärkere Anlagen erlaubt: Der Wechselrichter darf eine Ausgangsleistung von bis zu 800 W haben und Module mit einer Gesamtleistung von bis zu 2000 W sind zulässig. Zukünftig soll auch die Einspeisung über einen Schuko-Stecker erlaubt werden. Hierfür muss jedoch noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.
Das Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ der Stadt Versmold fördert Dämmmaßnahmen und die Stromerzeugung durch Photovoltaik. Für die Anschaffung von Balkonkraftwerken können Sie beispielsweise einen Zuschuss von 100 € pro Anlage erhalten. Das Förderprogramm sowie die Förderbedingungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Versmold unter https://www.versmold.de/de/unsere-stadt/umwelt/Foerderprogramm-Klimafreundlich-Wohnen-der-Stadt-Versmold.php
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