12.05.2026
Nach vielen Jahren im besonderen Ehrenamt verabschieden sich die Versmolder Schiedspersonen Sonja Brinkmann und ihr Stellvertreter Ulli Josephs aus ihren Ämtern.
Brinkmann war insgesamt 15 Jahre tätig, zunächst ab 2011 als stellvertretende Schiedsfrau und seit März 2016 als Schiedsfrau. Gemeinsam mit Josephs wurde sie im März 2016 offiziell gewählt. Die aktuelle Wahlperiode endet am 25. Oktober dieses Jahres.
Die Stadt Versmold sucht deshalb nun engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren. Bewerbungen sind bis zum 1. August möglich – bevorzugt per E-Mail an Annette Schmuck unter Annette.schmuck@versmold.de. Gewünscht werden ein kurzes Motivationsschreiben sowie ein tabellarischer Lebenslauf.
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt, bei dem es vor allem um Vermittlung und Konfliktlösung geht. Schiedspersonen versuchen, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären und eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen. Häufig geht es dabei um Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen, leichte Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen. In vielen Fällen muss zunächst sogar ein Schlichtungsversuch bei einer Schiedsperson erfolgen, bevor ein Gericht eingeschaltet werden kann.
Beim Pressetermin in der Schiedssprechstunde im Rathaus gewährte Ulli Josephs Einblicke in seine Tätigkeit. Der ehemalige Polizeibeamte wollte nach eigenen Worten „auch mal die andere Seite der Justiz kennenlernen“. Das habe ihn damals motiviert, sich für das Amt zu bewerben. Rund zehn Schiedsverfahren hat Josephs in seiner Amtszeit begleitet. Noch häufiger seien allerdings Gespräche geführt worden, um Konflikte bereits im Vorfeld zu entschärfen und gerichtliche Verfahren ganz zu vermeiden. „Mein größtes Ziel ist es, das Salz aus der Suppe zu nehmen“, beschreibt Josephs seine Herangehensweise. Wenn es gewünscht werde, könne diese Tradition der vermittelnden Gespräche und der offenen Schiedssprechstunde im Rathaus auch künftig fortgeführt werden.
Wer sich für das Ehrenamt interessiert, sollte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Schiedspersonen müssen persönlich geeignet sein und über soziale Kompetenz sowie Vermittlungsgeschick verfügen. Außerdem sollten Bewerber mindestens 25 Jahre alt sein, im jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnen und dürfen nicht unter Betreuung stehen oder von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen sein. Gewählt werden Schiedspersonen jeweils für fünf Jahre durch den Rat der Stadt.
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