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Untere Bauaufsicht des Kreises Gütersloh: Digitaler Bauantrag

01.09.2026

Am 1. September komplette Umstellung auf digitalen Antrag

Wer beim Kreis Gütersloh einen Bauantrag stellen möchte, muss dies ab Dienstag, 1. September, digital tun. Die Untere Bauaufsicht des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass Anträge ab diesem Zeitpunkt verpflichtend über die bereits bestehende digitale Antragsmaske eingereicht werden müssen. Eine Antragstellung in Papierform oder per E-Mail ist dann nicht mehr möglich. Die aktuelle Änderung der Bauordnung NRW macht diese Vorgehensweise möglich.
Die digitale Antragsstrecke steht bereits zur Verfügung und ist über die Internetseite des Kreises Gütersloh erreichbar. Dort können die verschiedenen Antragsverfahren ausgewählt und die erforderlichen Angaben sowie Unterlagen digital eingereicht werden.
Für einige Bauherrinnen und Bauherren sowie für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser ändert sich damit insbesondere der bisherige Weg der Antragstellung. Anstatt Unterlagen auszudrucken und bei der Unteren Bauaufsicht einzureichen, erfolgt die Antragstellung künftig vollständig digital. Viele Entwurfsverfassende und Bauwillige hatten den digitalen Weg auch schon zuvor genutzt.
Ab dem 1. September ist die digitale Einreichung nun verbindlich. Wer einen Antrag stellen möchte, sollte sich daher mit der online zugänglichen Antragsoberfläche und den für das jeweilige Verfahren erforderlichen Unterlagen vertraut machen.

Das digitale Verfahren bietet für alle Parteien Vorteile, denn Anträge können direkt elektronisch erfasst und weiterbearbeitet, Bearbeitungsabläufe vereinfacht, Medienbrüche vermieden und die Kommunikation zwischen Antragstellenden, Planenden und Verwaltung erleichtert werden.
Die digitale Antragsstrecke und weitere Informationen zu den jeweiligen Verfahren sind auf der Internetseite des Kreises Gütersloh im Bereich der Unteren Bauaufsicht zu finden unter www.kreis-guetersloh.de/digitaler-bauantrag Dort können sich Antragstellende auch darüber informieren, welche Angaben und Unterlagen für ihren jeweiligen Antrag benötigt werden und wie beispielsweise Unterlagen benannt werden müssen.

Pressemitteilung des Kreises Gütersloh

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