30.07.2026
Die Verkehrssicherheit und der Lärmschutz in Versmold sollen weiter verbessert werden.
Den konkreten Anlass für den nächsten Schritt liefert eine neue Erlasslage des NRW-Verkehrsministeriums zu Fußgängerüberwegen. (Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Nordrhein-Westfalen zur „Anordnung und Einrichtung von Fußgängerüberwegen“). Demnach dürfen Füßgängerüberwege vor Grundschulen wie unser bereits angeordneter Übergang an der Münsterstraße 53 auf Höhe der Grundschulen Rückseite künftig nur noch dann betrieben werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wird. Um diesen wichtigen Schulweg für die Kinder weiterhin optimal abzusichern, ist die Einführung von Tempo 30 an dieser Stelle der einzig logische Schritt. Sowohl für die Münsterstraße 25 b (Höhe KiK) als auch für den Bereich bis zur Einmündung Schwedengarten (Hohlweg) ist Tempo 30 ohnehin schon ausgeschildert.
Da kommt uns eine praktische Regelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu Hilfe: Liegen zwei Tempo-30-Strecken weniger als 500 Meter auseinander, sollen sie miteinander verbunden werden, um den Verkehrsfluss nicht zu stören. Zwischen dem Zebrastreifen am KiK und dem an der Grundschule liegen rund 460 Meter, die Voraussetzungen für einen Lückenschluss sind also perfekt erfüllt. Statt eines unruhigen Flickenteppichs bekommen wir ein lückenloses Tempo-30-Band von der Münsterstraße (Wiltmanns Garten) bis zum Hohlweg (Einmündung Schwedengarten).
Das verhindert unnötiges Beschleunigen und Abbremsen auf dem kurzen Stück. Dadurch läuft der Verkehr viel entspannter, die Leute kommen sicherer über die Straße und wir haben gleichzeitig weniger Lärmbelästigung.
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