Das Land NRW hat eine weitere Corona-Schutzverordnung erlassen, damit sollen die strikten Vorgaben der letzten Wochen langsam gelockert werden. Am bestehende Kontaktverbot halten Bund und Länder noch bis zum 3. Mai fest. Damit sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen auch weiterhin untersagt. Die Ausnahmen wie beispielsweise direkte Verwandte, Ehegatten, etc. gelten weiterhin. Damit die Zahl der Infektionen nicht wieder ansteigt, sind die Hygienemaßnahmen sowie der Mindestabstand von 1,5m weiterhin zu beachten.
Details anzeigen