Die Stadt Versmold ist bemüht, ihre Internetseite mit allen dazugehörigen Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Internetseite der Stadt Versmold. (www.versmold.de)
Aktuell arbeiten wir an der vollständigen Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite.
Wir planen, Mitte des Jahres 2022 mit den Anpassungen fertig zu sein. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Aktuell gibt es noch keine Seite mit Videos in Gebärdensprache. Dieses sind geplant und werden umgesetzt, sobald es uns möglich ist.
Leider ist es uns aktuell technisch nicht möglich, anderssprachige Wörter oder Textabschnitte mittels HTML korrekt auszuzeichnen. Wir bemühen uns, dies bald umsetzen zu können.
Bezugnehmend auf Prüfschritt 9.3.1.2 des BIK BITV-Selbsttests.
Nicht alle Dokumente sind barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie daran, dass der Download mit der Information "barrierefrei" versehen ist.
Sollten Sie nicht barrierefreie Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Feedbackformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Leider haben wir für unsere Audiodateien keine gleichwertigen Medienalternativen in Form von Text oder stummem Video bereit gestellt. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Sollten Sie eine Audiodatei in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Feedbackformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Bezugnehmend auf die Prüfschritt 9.1.2.1 "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos" des BIK BITV-Selbsttests.
Der von uns eingebundene Audioplayer greift auf einen Browser-Standard zu, sodass wir diesen technisch nicht barrierefrei anpassen können. Leider ist er mit der Tastatur nicht korrekt bedienbar. Es kommt zu einer "Tastatur-Falle". Diese können Sie lösen, indem Sie die Seite neu laden. Wir bemühen uns um die Behebung des Problems.
Bezugnehmend auf die Prüfschritte 9.2.1.1 "Ohne Maus nutzbar" und 9.2.1.2 "Keine Tastaturfalle" des BIK BITV-Selbsttests.
Diese Erklärung wurde am 28.9.2019 erstellt.
Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.02.2022 überprüft.
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, uns über Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen aufmerksam zu machen. Bitte nutzen Sie das Kommentarfeld "Ihre Nachricht", um die Barriere genau zu beschreiben und zu melden und geben Sie uns Ihre Kontaktdaten an, damit wir uns bei Ihnen zurückmelden können.
Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse jnnfrwhmllrvrsmldd gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.
Sie erhalten von uns auf Wunsch technischen Support im Bereich der Barrierefreiheit.
Falls Sie Hilfe bei der Bedienung der Webseite brauchen, erhalten Sie diese auch auf der Seite "Bedienungshilfe"
Falls Sie Unterstützung anderer Art brauchen, melden Sie sich gerne bei unseren Mitarbeitern:
Hinweis: Über das Feedbackformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeitern ist nicht möglich?
Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf den Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: mbdsstll-brrrfr-tmgsnrwd
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
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Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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