Corona-Tests in Unternehmen Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten Corona-Tests anbieten. Die Regelung ist seit dem 20. April in Kraft getreten und die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um diese Verpflichtung ergänzt. Damit werden Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Die Testungen sind eine notwendige Ergänzung zum betrieblichen Infektionsschutz und bieten den Beschäftigten zusätzliche Sicherheit. „So können wir Infektionsketten verhindern, Gesundheit schützen und letztlich Betriebsschließungen vermeiden. Diese neue Pflicht ist nötig geworden, damit wirklich alle Beschäftigten im Betrieb ein Testangebot erhalten“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Bisher geltende Maßnahmen bestehen weiter. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber, es können Schnell- oder Selbsttests sein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Ebenso wenig ist eine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis vorgesehen. Wichtig ist jedoch, dass die bisher geltenden Maßnahmen weiter bestehen: Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen, Homeoffice, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt und die Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten.
DRK übernimmt Firmentestungen Das DRK im Kreis Gütersloh und damit auch die Teststelle in Versmold in der Aula am Schulstandort Schulstraße bietet Testungen für Unternehmen an. Damit müssen sich die Unternehmen nicht mehr selbst um die Testung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern, sondern können auf das Know How des DRK zurückgreifen. Um die Leistung in Anspruch zu nehmen müssen Unternehmen vorab Gutscheine online kaufen. Die Gutscheine können über folgenden Link gebucht werden:
Online-Veranstaltung: Selbststest in Unternehmen Die IHK informiert kostenlos Unternehmen in einer einstündigen Online-Veranstaltung, wie das Testen organisiert und Selbsttests beschafft werden können und liefert einen pragmatischen Leitfaden, um die Bertriebsabläufe zu sichern. Der nächste Termin ist am 26. April um 11 Uhr. Weitere Termine und Anmeldung über die IHK:
Radeln für die Gesundheit Es ist wieder soweit - die Stadt Versmold nimmt zum vierten Mal an der Aktion "Stadtradeln" vom 16. Mai bis 05. Juni teil. Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Unternehmen können eigene Teams bilden und teilnehmen. Die von den Stadtwerken gesponserten Gewinne werden unter allen Teilnehmern ausgelost. Etwa ein Fünftel der klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland entstehen im Verkehr, sogar ein Viertel der CO2-Emissionen des gesamten Verkehrs verursacht der Innerortsverkehr. Wenn circa 30 Prozent der Kurzstrecken bis sechs Kilometer in den Innenstädten mit dem Fahrrad statt mit dem Auto gefahren werden, ließen sich etwa 7,5 Millionen Tonnen CO2 vermeiden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Klimaschutzteam der Stadtverwaltung Versmold, Martina Janßen.
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