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Finanzen

Zwei Stapel mit Centstücken. Geld. Im Hintergrund ist ein kleines Holzhaus

Hier finden Sie Übersichten zu Gebühren und Hebesätzen, zum Haushaltsplan, zur Haushaltssatzung sowie Vordrucke zum SEPA-Lastschriftmandat, zum Eigentümerwechsel, zur Hundesteueran- und -abmeldung sowie das Merkblatt zum Datenschutz zur Abgabenerhebung in der Stadt Versmold. Außerdem wird hier der Haushaltsplanentwurf veröffentlicht.

Gebühren und Hebesätze 2026

Hier finden Sie Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2026

Müllabfuhrgebühren
Abwassergebühren / Beiträge
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuern

personenbezogene Gebühr 0,81 EUR/Monat 9,72 €

behälterbezogene Gebühr

Volumen

Abfuhrrythmus

Monatliche Gebühr

Jahresgebühr

Restmüll




80 l

14-tägig

13,29 €

159,48 €

80 l

4-wöchentlich

7,51 €

90,12 €

120 l

14-tägig

17,61 €

211,32 €

120 l

4-wöchentlich

9,67 €

116,04 €

240 l

14-tägig

30,55 €

366,60 €





Komposttonne




80 l

14-tägig

9,49 €

113,88 €

120 l

14-tägig

11,91 €

142,92 €

240 l

14-tägig

19,15 €

229,80 €





Saisonkomposttonne

01.04. bis 30.11.


(für 8 Monate)

80 l

14-tägig

10,26 €

82,08 €

120 l

14-tägig

13,11 €

104,88 €

240 l

14-tägig

21,64 €

173,12 €

Restmüllsack



4,00 €/Stück

Stadtwasser (seit 2022 = 1,64 € netto + 7 %) 1,75 €

Schmutzwassergebühr 3,22 EUR/cbm
(Maßstabseinheit ist die bezogene Frischwassermenge des Vorjahres)

Regenwassergebühr 0,94 EUR/m²
(Maßstabseinheit ist die bebaute und befestigte Fläche, die an die öffentliche Anlage angeschlossen ist.)

Kanalanschlussbeitrag (Vollanschluss) 2,53 EUR/m²

Gebühr für Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 60,00 € /m³ Abfuhrmenge + eine einmalige Jahresgebühr von 80 €

Gewerbesteuer 421 v. H.

Grundsteuer  A    345 v. H.

Grundsteuer  B    684  v. H.

1 Hund 66,00 EUR
2 Hunde je 78,00 EUR
3 Hunde oder mehr je 90,00 EUR

Gebühren und Hebesätze 2025

Hier finden Sie Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2025

Müllabfuhrgebühren
Abwassergebühren / Beiträge
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuern

personenbezogene Gebühr 0,83 EUR/Monat 9,96 €

behälterbezogene Gebühr

Volumen

Abfuhrrythmus

Monatliche Gebühr

Jahresgebühr

Restmüll




80 l

14-tägig

12,27 €

147,24 €

80 l

4-wöchentlich

6,97 €

83,64 €

120 l

14-tägig

16,21 €

194,52 €

120 l

4-wöchentlich

8,94 €

107,28 €

240 l

14-tägig

28,03 €

336,36 €





Komposttonne




80 l

14-tägig

9,78 €

117,36 €

120 l

14-tägig

12,48 €

149,76 €

240 l

14-tägig

20, 55 €

246,60 €





Saisonkomposttonne

01.04. bis 30.11.



80 l

14-tägig

10,81 €

86,48 €

120 l

14-tägig

14,05 €

112,40 €

240 l

14-tägig

23,75 €

190,00 €

Restmüllsack



4,00 €/Stück

Stadtwasser (seit 2022 = 1,64 € netto + 7 %) 1,75 €

Schmutzwassergebühr 2,94 EUR/cbm
(Maßstabseinheit ist die bezogene Frischwassermenge des Vorjahres)

Regenwassergebühr 0,86 EUR/m²
(Maßstabseinheit ist die bebaute und befestigte Fläche, die an die öffentliche Anlage angeschlossen ist.)

Kanalanschlussbeitrag (Vollanschluss) 2,53 EUR/m²

Gebühr für Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 54,00 € /m³ Abfuhrmenge + eine einmalige Jahresgebühr von 78 €

Gewerbesteuer 416 v. H.

Grundsteuer  A    299 v. H.

Grundsteuer  B    684  v. H.

1 Hund 66,00 EUR
2 Hunde je 78,00 EUR
3 Hunde oder mehr je 90,00 EUR

Gebühren und Hebesätze 2024

Hier finden Sie Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2024

Müllabfuhrgebühren
Abwassergebühren / Beiträge
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuern

personenbezogene Gebühr 0,83 EUR/Monat 9,96 €

behälterbezogene Gebühr

Volumen

Abfuhrrythmus

Monatliche Gebühr

Jahresgebühr

Restmüll




80 l

14-tägig

12,27 €

147,24 €

80 l

4-wöchentlich

6,97 €

83,64 €

120 l

14-tägig

16,21 €

194,52 €

120 l

4-wöchentlich

8,94 €

107,28 €

240 l

14-tägig

28,03 €

336,36 €





Komposttonne




80 l

14-tägig

9,78 €

117,36 €

120 l

14-tägig

12,48 €

149,76 €

240 l

14-tägig

20, 55 €

246,60 €





Saisonkomposttonne

01.04. bis 30.11.



80 l

14-tägig

10,81 €

86,48 €

120 l

14-tägig

14,05 €

112,40 €

240 l

14-tägig

23,75 €

190,00 €

Restmüllsack



4,00 €/Stück

Stadtwasser (seit 2022 = 1,64 € netto + 7 %) 1,75 €

Schmutzwassergebühr 2,46 EUR/cbm
(Maßstabseinheit ist die bezogene Frischwassermenge des Vorjahres)

Regenwassergebühr 0,74 EUR/m²
(Maßstabseinheit ist die bebaute und befestigte Fläche, die an die öffentliche Anlage angeschlossen ist.)

Kanalanschlussbeitrag (Vollanschluss) 2,53 EUR/m²

Gebühr für Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 50,00 € /m² Abfuhrmenge + eine einmalige Jahresgebühr von 72 €

Gewerbesteuer 416 v. H.

Grundsteuer  A    259 v. H.

Grundsteuer  B    501  v. H.

1 Hund 66,00 EUR
2 Hunde je 78,00 EUR
3 Hunde oder mehr je 90,00 EUR

Gebühren und Hebesätze 2023

Hier finden Sie Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2023

Müllabfuhrgebühren
Abwassergebühren / Beiträge
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuern

personenbezogene Gebühr 0,83 EUR/Monat 9,96 €

behälterbezogene Gebühr

Volumen

Abfuhrrythmus

Monatliche Gebühr

Jahresgebühr

Restmüll




80 l

14-tägig

12,27 €

147,24 €

80 l

4-wöchentlich

6,97 €

83,64 €

120 l

14-tägig

16,21 €

194,52 €

120 l

4-wöchentlich

8,94 €

107,28 €

240 l

14-tägig

28,03 €

336,36 €





Komposttonne




80 l

14-tägig

9,78 €

117,36 €

120 l

14-tägig

12,48 €

149,76 €

240 l

14-tägig

20, 55 €

246,60 €





Saisonkomposttonne

01.04. bis 30.11.



80 l

14-tägig

10,81 €

86,48 €

120 l

14-tägig

14,05 €

112,40 €

240 l

14-tägig

23,75 €

190,00 €

Restmüllsack



4,00 €/Stück

Stadtwasser (seit 2022 = 1,64 € netto + 7 %) 1,75 €

Schmutzwassergebühr 1,99 EUR/cbm
(Maßstabseinheit ist die bezogene Frischwassermenge des Vorjahres)

Regenwassergebühr 0,59 EUR/m²
(Maßstabseinheit ist die bebaute und befestigte Fläche, die an die öffentliche Anlage angeschlossen ist.)

Kanalanschlussbeitrag (Vollanschluss) 2,53 EUR/m²

Gebühr für Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 48,00 € /m² Abfuhrmenge + eine einmalige Jahresgebühr von 72 €

Gewerbesteuer 414 v. H.

Grundsteuer  A    247 v. H.

Grundsteuer  B    479  v. H.

1 Hund 54,00 EUR
2 Hunde je 66,00 EUR
3 Hunde oder mehr je 78,00 EUR

Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Hier finden Sie die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2026

SEPA Lastschriftmandat

Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken

Ansprechpartnerinnen:

Frau Paulina SchwienhorstFachbereich 4: Finanzen

RathausErdgeschossRaum/Raumnummer23
Tel.0 54 23/ 95 4-226
Fax0 54 23/ 95 4-115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau Christine SeebergFachbereich 4: Finanzen

RathausErdgeschossRaum/Raumnummer24
Tel.0 54 23 / 9 54- 213
Fax0 54 23 / 9 54- 115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau Carmen SchnurFachbereich 4: Finanzen

Rathaus1. ObergeschossRaum/Raumnummer24
Tel.0 54 23 / 9 54- 123
Fax0 54 23 / 9 54- 115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Vordruck Eigentümerwechsel

Vordrucke Hundesteuer

Merkblatt zum Datenschutz

Hinweise zum Grundbesitzabgabenbescheid 2026

Die Jahrestbescheide für die Erhebung der Grundbesitzabgaben wurden mit Datum vom 29.01.2026 erstellt. Die  Pressemeldung dazu finden Sie unter folgenden Link:
https://www.versmold.de/de/aktuelles/meldungen/2026/Grundbesitzabgaben.php

Bei der Grundsteuer B gilt für 2026 aufgrund der Hebesatzsatzung vom 19.12.2025 der gleiche Hebesatz wie im Jahr 2025 mit 684 %. Es handelt sich um einen einheitlichen Hebesatz, nicht differenziert.
Die aktuellen Gebührensätze für die Müllabfuhrgebühren und die Abwassergebühren entnehmen Sie unter der maßgebenden Registerkarte aus den vorstehenden Tabellen.
Die Hundesteuersätze sind nicht verändert worden.
Die für die einzelnen Abgabearten maßgebenden Satzungen finden Sie hier unter folgenden Link:
https://www.versmold.de/de/rathaus/rathaus-online/ortsrecht.php

Hinweise zur Erreichbarkeit des Fachbereichs Finanzen bzw. des Finanzamtes

Es werden zur Jahresveranlagung rund 9.400 Bescheide versendet, so dass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Möglicherweise sind die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches Finanzen somit persönlich oder telefonisch nicht immer sofort erreichbar.
Um die Anliegen möglichst schnell zu klären, wird empfohlen, Ihre Anfragen per E-Mail an mail@versmold.de oder per Brief-Post an die Stadtverwaltung, Fachbereich Finanzen zu senden.

Hinweise zur Grundsteuerberechnung

Das Finanzamt Gütersloh hat den Grundsteuerwert Ihres Grundstücks und/oder Ihrer Immobilie ermittelt, individuell oder im Rahmen der Grundsteuerreform zum 01.01.2025. Dieser Wert wurde mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis haben Sie mit dem sogenannten Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Gütersloh erhalten. Dieses Ergebnis, der Grundsteuermessbetrag, wurde auch der Stadt Versmold mitgeteilt.
Ihr Grundsteuermessbetrag wird mit dem aktuellen Hebesatz der Stadt Versmold multipliziert. Daraus ergibt sich dann die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Grundsteuer, die in dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt wird.

Sollten Sie gegen einen Grundlagenbescheid des Finanzamtes zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag Einspruch eingelegt haben, entbindet Sie das nicht von der Zahlungspflicht zu den im Grundbesitzabgabenbescheid für die Grundsteuer festgesetzten Fälligkeitsterminen. Dieser Einspruch kann zeitlich später entschieden werden und das Ergebnis wird dann Ihnen und , bei Veränderung, auch der Stadt Versmold mitgeteilt.

Bei einem gegen das Finanzamt erfolgreichen Einspruch werden zu viel erhobene Beträge selbstverständlich zurückgezahlt. Für diese Änderungen erhalten sie automatisch Nachricht und der Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Versmold wird entsprechend angepasst. 

Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr an das Finanzamt Gütersloh unter der Hotline: 05241 / 3071-1958 oder -1959. Alternativ können Sie Anfragen an das Finanzamt auch schriftlich (postalisch an Neuenkirchener Str. 86, 33332 Gütersloh oder per Email unter service@fa-5351.fin-nrw.de ) oder über ELSTER an das Finanzamt Gütersloh, richten. 

Hinweise zu Ansprechpartnerinnen der Stadt Versmold

Für Ihre Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen der Stadt Versmold zur Verfügung. 

Frau Christine SeebergFachbereich 4: Finanzen

RathausErdgeschossRaum/Raumnummer24
Tel.0 54 23 / 9 54- 213
Fax0 54 23 / 9 54- 115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau Carmen SchnurFachbereich 4: Finanzen

Rathaus1. ObergeschossRaum/Raumnummer24
Tel.0 54 23 / 9 54- 123
Fax0 54 23 / 9 54- 115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau Paulina SchwienhorstFachbereich 4: Finanzen

RathausErdgeschossRaum/Raumnummer23
Tel.0 54 23/ 95 4-226
Fax0 54 23/ 95 4-115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Aktuelles Beiblatt zum Jahresbescheid

In diesem Jahr sind die Jahresbescheide für die bebauten Grundstücke zur Information durch ein Beiblatt zu der Auszeichnung für besonders energieeffiziente Wohngebäude im Kreis Gütersloh genutzt worden. Nähere Informationen dazu unter folgendem Link:
https://www.versmold.de/de/unsere-stadt/bauen-wohnen/Blaue-Hausnummer-fuer-besonders-energieeffiziente-Wohngebaeude.php

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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