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Finanzen

Zwei Stapel mit Centstücken. Geld. Im Hintergrund ist ein kleines Holzhaus

Hier finden Sie eine Übersicht der Gebühren und Hebesätze, des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das laufende Jahr sowie das Merkblatt Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung. Außerdem wird der Haushaltsplanentwurf veröffentlicht.

Gebühren und Hebesätze 2025

Hier finden Sie Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2025

Müllabfuhrgebühren
Abwassergebühren / Beiträge
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuern

personenbezogene Gebühr 0,64 EUR/Monat 9,96 €

behälterbezogene Gebühr

Volumen

Abfuhrrythmus

Monatliche Gebühr

Jahresgebühr

Restmüll




80 l

14-tägig

12,27 €

147,24 €

80 l

4-wöchentlich

6,97 €

83,64 €

120 l

14-tägig

16,21 €

194,52 €

120 l

4-wöchentlich

8,94 €

107,28 €

240 l

14-tägig

28,03 €

336,36 €





Komposttonne




80 l

14-tägig

9,78 €

117,36 €

120 l

14-tägig

12,48 €

149,76 €

240 l

14-tägig

20, 55 €

246,60 €





Saisonkomposttonne

01.04. bis 30.11.



80 l

14-tägig


86,48 €

120 l

14-tägig


112,40 €

240 l

14-tägig


190,00 €

Restmüllsack



4,00 €/Stück

Stadtwasser (seit 2022 = 1,64 € netto + 7 %) 1,75 €

Schmutzwassergebühr 2,94 EUR/cbm
(Maßstabseinheit ist die bezogene Frischwassermenge des Vorjahres)

Regenwassergebühr 0,86 EUR/m²
(Maßstabseinheit ist die bebaute und befestigte Fläche, die an die öffentliche Anlage angeschlossen ist.)

Kanalanschlussbeitrag (Vollanschluss) 2,53 EUR/m²

Gebühr für Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 54,00 € /m² Abfuhrmenge + eine einmalige Jahresgebühr von 78 €

Gewerbesteuer 416 v. H.

Grundsteuer  A    299 v. H.

Grundsteuer  B    684  v. H.

1 Hund 66,00 EUR
2 Hunde je 78,00 EUR
3 Hunde oder mehr je 90,00 EUR

Gebühren und Hebesätze 2024

Hier finden Sie Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2024

Müllabfuhrgebühren
Abwassergebühren / Beiträge
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuern

personenbezogene Gebühr 0,64 EUR/Monat 9,96 €

behälterbezogene Gebühr

Volumen

Abfuhrrythmus

Monatliche Gebühr

Jahresgebühr

Restmüll




80 l

14-tägig

12,27 €

147,24 €

80 l

4-wöchentlich

6,97 €

83,64 €

120 l

14-tägig

16,21 €

194,52 €

120 l

4-wöchentlich

8,94 €

107,28 €

240 l

14-tägig

28,03 €

336,36 €





Komposttonne




80 l

14-tägig

9,78 €

117,36 €

120 l

14-tägig

12,48 €

149,76 €

240 l

14-tägig

20, 55 €

246,60 €





Saisonkomposttonne

01.04. bis 30.11.



80 l

14-tägig


86,48 €

120 l

14-tägig


112,40 €

240 l

14-tägig


190,00 €

Restmüllsack



4,00 €/Stück

Stadtwasser (seit 2022 = 1,64 € netto + 7 %) 1,75 €

Schmutzwassergebühr 2,46 EUR/cbm
(Maßstabseinheit ist die bezogene Frischwassermenge des Vorjahres)

Regenwassergebühr 0,74 EUR/m²
(Maßstabseinheit ist die bebaute und befestigte Fläche, die an die öffentliche Anlage angeschlossen ist.)

Kanalanschlussbeitrag (Vollanschluss) 2,53 EUR/m²

Gebühr für Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 50,00 € /m² Abfuhrmenge + eine einmalige Jahresgebühr von 72 €

Gewerbesteuer 416 v. H.

Grundsteuer  A    259 v. H.

Grundsteuer  B    501  v. H.

1 Hund 66,00 EUR
2 Hunde je 78,00 EUR
3 Hunde oder mehr je 90,00 EUR

Gebühren und Hebesätze 2023

Hier finden Sie Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2023

Müllabfuhrgebühren
Abwassergebühren / Beiträge
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuern

personenbezogene Gebühr 0,64 EUR/Monat 9,96 €

behälterbezogene Gebühr

Volumen

Abfuhrrythmus

Monatliche Gebühr

Jahresgebühr

Restmüll




80 l

14-tägig

12,27 €

147,24 €

80 l

4-wöchentlich

6,97 €

83,64 €

120 l

14-tägig

16,21 €

194,52 €

120 l

4-wöchentlich

8,94 €

107,28 €

240 l

14-tägig

28,03 €

336,36 €





Komposttonne




80 l

14-tägig

9,78 €

117,36 €

120 l

14-tägig

12,48 €

149,76 €

240 l

14-tägig

20, 55 €

246,60 €





Saisonkomposttonne

01.04. bis 30.11.



80 l

14-tägig


86,48 €

120 l

14-tägig


112,40 €

240 l

14-tägig


190,00 €

Restmüllsack



4,00 €/Stück

Stadtwasser (seit 2022 = 1,64 € netto + 7 %) 1,75 €

Schmutzwassergebühr 1,99 EUR/cbm
(Maßstabseinheit ist die bezogene Frischwassermenge des Vorjahres)

Regenwassergebühr 0,59 EUR/m²
(Maßstabseinheit ist die bebaute und befestigte Fläche, die an die öffentliche Anlage angeschlossen ist.)

Kanalanschlussbeitrag (Vollanschluss) 2,53 EUR/m²

Gebühr für Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 48,00 € /m² Abfuhrmenge + eine einmalige Jahresgebühr von 72 €

Gewerbesteuer 414 v. H.

Grundsteuer  A    247 v. H.

Grundsteuer  B    479  v. H.

1 Hund 54,00 EUR
2 Hunde je 66,00 EUR
3 Hunde oder mehr je 78,00 EUR

Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Hier finden Sie die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2025

SEPA Lastschriftmandat

Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken

Ansprechpartnerinnen:

Frau Christine SeebergFachbereich 4: Finanzen

RathausErdgeschossRaum/Raumnummer24
Tel.0 54 23 / 9 54- 213
Fax0 54 23 / 9 54- 115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau Carmen SchnurFachbereich 4: Finanzen

Rathaus1. ObergeschossRaum/Raumnummer24
Tel.0 54 23 / 9 54- 123
Fax0 54 23 / 9 54- 115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Vordruck Eigentümerwechsel

Vordrucke Hundesteuer

Hinweise zum Grundbesitzabgabenbescheid 2025

Ein großes Thema im Jahr 2025 ist die bundesweite GRUNDSTEUERREFORM.

Mit dem Jahresbescheid 2025 werden erstmalig die Ergebnisse des Finanzamtes Gütersloh aus der Neubewertung - dem neuen Grundsteuerwert Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie - angewendet. Daher kann es zu erheblichen Veränderungen kommen. Die Berechnung hat das Finanzamt vorgenommen, so dass Fragen dazu auch nur vom Finanzamt beantwortet werden können.

Die Stadt Versmold hat die vom Land NRW vorgeschlagenen Hebesätze für die Grundsteuern (Grundsteuer B einheitlich) übernommen und somit aufkommensneutral angewendet. Daraus ergibt sich die Grundsteuerbelastung für jedes Grundstück.

Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbetrag
wenden Sie sich bitte von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 - 13:00 Uhr an das Finanzamt Gütersloh unter der Hotline: 05241-3071-1959.

Video zur Grundsteuerreform

WARUM WIRD DIE GRUNDSTEUER REFORMIERT?

WARUM WIRD DIE GRUNDSTEUER REFORMIERT?

Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Wert von Grundstück und Gebäuden. Die meisten Daten waren jedoch veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür eine aktuelle Bewertung vorzunehmen.
Die neue Regelung der Grundsteuerreform tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

WER MACHT WAS?

Das Finanzamt Gütersloh hat den Grundsteuerwert Ihres Grundstücks und/oder Ihrer Immobilie ermittelt. Dieser Wert wurde mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis haben Sie mit dem so genannten Grundsteuermessbescheid vor einiger Zeit vom Finanzamt Gütersloh erhalten.

INDIVIDUELL FÜR JEDES GRUNDSTÜCK

Die Stadt Versmold hat den Hebesatz für das Jahr 2025 festgelegt.
Mit diesem Hebesatz wird der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamtes dann multipliziert. Daraus ergibt sich dann die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Grundsteuer.

EINHEITLICHER HEBESATZ JE GRUNDSTÜCKSART

MUSS AB 2025 MEHR GRUNDSTEUR BEZAHLT WERDEN?

Insgesamt grundsätzlich NEIN!
Die Stadt Versmold hat die Reform aufkommensneutral umgesetzt. Das bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen insgesamt stabil gehalten wird – also im Jahr 2025 wird so viel Grundsteuer eingenommen wie im Jahr 2024. Das Aufkommen erhöht sich nicht.

Aber im Einzelfall möglicherweise JA.
Die meisten Grundstücke und Immobilien haben im Laufe der vergangenen Jahrzehnte an Wert zugelegt. Daher kann es zu höheren Grundstückswerten kommen, die dann auch höhere Grundsteuerzahlungen verursachen. Darüber hinaus gibt es durch die gesetzlichen Vorgaben teilweise deutliche Verschiebungen zwischen den Grundstückstypen, die im Einzelfall zu geringeren oder höheren Grundsteuerzahlungen führen. Das erkennen Sie direkt beim Vergleich der bisherigen Einheitswerte und der neuen Grundstückswerte des Finanzamtes

WAS IST NUN ZU TUN?

Sollten Sie beim Finanzamt Gütersloh bereits Einspruch gegen Ihren Bescheid eingelegt haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Sollte sich daraus eine Änderung ergeben, erhalten Sie automatisch Nachricht und der Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Versmold wird entsprechend angepasst.

Ein (nochmaliger) Einspruch beim Finanzamt oder ein Widerspruch bei der Stadt Versmold gegen diesen Bescheid zur Festsetzung der Grundsteuer ist deswegen also nicht erforderlich.

Ein Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamtes entbindet nicht von der Zahlungspflicht zu den Fälligkeitsterminen der Grundsteuer an die Stadt Versmold. Bei einem erfolgreichen Einspruch werden zu viel erhobene Beträge selbstverständlich zurückgezahlt.

IHRE GRUNDSTEUER IN VERSMOLD

Der im Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag ergibt sich also – wie bisher – aus einem dreistufigen Verfahren:

FORMEL

Zuständigkeit

Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

1. Finanzamt

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

2. Stadt Versmold

1. Zuständigkeit Finanzamt:

Der Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt ermittelt und mit Bescheid festgesetzt (im Laufe der Zeit seit 01.07.2022). Die Daten dafür haben Sie vorher in Ihrer Grundsteuererklärung an das Finanzamt Gütersloh angegeben.

Grundlage für die Bewertung Ihrer Daten ist das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG), auch „Bundesmodell“ genannt. Es gab eine Öffnungsklausel für die Länder, diese wurde in NRW nicht genutzt, so dass dieses GrStRefG angewendet wird. Das letzte Hauptfeststellungsverfahren für die Grundstücks- und Gebäudewerte wurde überwiegend im Jahr 1964 durchgeführt. Aufgrund der Wertentwicklung einzelner Grundstücke und Gebäude im Laufe der Zeit kann der Grundsteuerwert je nach Alter und Lage der Immobilie gestiegen sein - teilweise deutlich. Auch durch das „Bundesmodell“ ergeben sich zusätzlich teilweise systembedingte Belastungsverschiebungen zwischen den Grundstücken, insbesondere auch zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken (siehe auch www.grundsteuer-nrw.de).

Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 - 13:00 Uhr an das Finanzamt Gütersloh unter der Hotline: 05241-3071-1959.

2. Zuständigkeit Stadt Versmold

Den Hebesatz, mit dem der Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert wird, legt die Stadt Versmold einheitlich für jedes Jahr fest. Daraus ergibt sich Ihr zu zahlender Grundsteuerbetrag.

Aufgrund der beschriebenen Belastungsverschiebungen für die Wohn- und Nichtwohngrundstücke ist am 10.08.2024 in NRW das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierter Hebesätze (Grundsteuerhebesatzgesetz – NWGrStHsG) für die Grundsteuer B in Kraft getreten. Damit soll den Kommunen vor Ort die Möglichkeit gegeben werden, eine grundsätzliche Belastungsverschiebung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken auszugleichen. Die Rechtssicherheit zur Anwendung dieser differenzierten Hebesätze wird sehr unterschiedlich bewertet und wird letztlich in gerichtlichen Verfahren geklärt werden müssen. Die Stadt Versmold hat sich insbesondere aufgrund dieser Risiken für das Jahr 2025 gegen die Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B entschieden.

Das Land NRW hat aus den vom Finanzamt ermittelten Daten Hebesätze ermittelt, mit denen in Versmold die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt werden kann. Damit erzeugt die Stadt Versmold keine Mehreinnahmen, sondern stellt ein Grundsteueraufkommen wie im Vorjahr sicher. Somit hat die Stadtvertretung am 12. Dezember 2024 für das Jahr 2025 folgende einheitliche Hebesätze auf Grundlage des Vorschlages des Landes wie folgt beschlossen:

                                                               Grundsteuer A: 299 v.H. (Vorjahr 259 v.H.)
                                                               Grundsteuer B: 684 v.H. (Vorjahr 501 v.H.)

GRUNDBESITZABGABENBESCHEID 2025- ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Mit dem Grundbesitzabgabenbescheid werden die Grundsteuern A und B
sowie die Gebühren für die Abfallentsorgung und die Abwasserbeseitigung festgesetzt.

Diese aktuellen Gebührensätze der Stadt Versmold finden ab dem 01.01.2025 Anwendung:

Abfallentsorgungsgebühren




2025

Vorjahr

Restmüll

80l

Abfuhr 14-tägig

147,24 €/Jahr

 wie 2025


80l

Abfuhr 4-wöchentlich

  83,64 €/Jahr

 wie 2025


120l

Abfuhr 14-tägig

194,52 €/Jahr

 wie 2025


120l

Abfuhr 4-wöchentlich

107,28 €/Jahr

 wie 2025


240l

Abfuhr 14-tägig

336,36 €/Jahr

 wie 2025

Kompostbehälter

80l

Abfuhr 14-tägig

117,36 €/Jahr

 wie 2025


120l

Abfuhr 14-tägig

149,76 €/Jahr

 wie 2025


240l

Abfuhr 14-tägig

246,60 €/Jahr

 wie 2025

Kompostbehälter

-Saisontonne

80l

Abfuhr 14-tägig

  86,48 €/Jahr

 wie 2025


120l

Abfuhr 14-tägig

112,40 €/Jahr

 wie 2025


240l

Abfuhr 14-tägig

190,00 €/Jahr

 wie 2025

Abwassergebühren



2025

Vorjahr

Schmutzwasser

Frischmenge

2,94 €/m³

2,46 €/m³

Regenwasser

Versiegelungsflächen

0,86 €/m²

0,74 €/m²

Haben Sie Fragen zu einem Eigentümerwechsel oder möchten Sie die Zahlungen bequem durch die Stadtkasse abbuchen lassen? Dann finden Sie auf der Internetseite der Stadt Versmold (www.versmold.de) die Vordrucke zum Eigentümerwechsel oder SEPA-Lastschriftmandat.

Haben Sie Fragen zu den festgesetzten Gebühren der Stadt Versmold, hat sich etwas geändert oder es ist z.B. der falsche Steueradressat oder ein falscher Grundsteuermessbetrag ausgewiesen, stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen der Stadt Versmold zur Verfügung:

Frau Christine SeebergFachbereich 4: Finanzen

RathausErdgeschossRaum/Raumnummer24
Tel.0 54 23 / 9 54- 213
Fax0 54 23 / 9 54- 115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau Carmen SchnurFachbereich 4: Finanzen

Rathaus1. ObergeschossRaum/Raumnummer24
Tel.0 54 23 / 9 54- 123
Fax0 54 23 / 9 54- 115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
read_on

Frau Paulina SchwienhorstFachbereich 4: Finanzen

RathausErdgeschossRaum/Raumnummer23
Tel.0 54 23/ 95 4-226
Fax0 54 23/ 95 4-115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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WEITERE INFORMATIONEN DER STADT VERSMOLD FÜR DAS JAHR 2025

Hebesätze der Realsteuern:

Grundsteuer A 299 v.H. (Vorjahr 259 v.H.)
Grundsteuer B 684 v.H. (Vorjahr 501 v.H.)
Gewerbesteuer 416 v.H. (Vorjahr 416 v.H.)

Hundesteuer:

1 Hund 66,00 € (Vorjahr 66,00 €)
2 Hund je 78,00 € (Vorjahr 78,00 €)
3 Hunde oder mehr je 90,00 € (Vorjahr 90,00 €)

Wasserpreis der Stadtwerke Versmold GmbH

Stadtwasser (Frischwasser) 1,75 €/m³ (Vorjahr 1,75 €/m³)

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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