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Gesetzliche Grundlage

Pfähle im Wasser

'Männer und Frauen sind gleichberechtigt'...
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.' (Artikel 3, Absatz 2 GG)
Im Bundesland NRW ist seit 1994 jede Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu verpflichtet, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. 'Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. (§5 Absatz 3, Gemeindeordnung NW)

Um der gesetzlichen Aufgabe nachzukommen und die Situation von Frauen zu verbessern, hat die Stadt Versmold seit dem 01.01.1996 eine Gleichstellungsstelle eingerichtet.

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

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