Zur Vorbereitung eines Bauantrages für einen Umbau, zur Erweiterung oder Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes, ist es ratsam, zuvor einen Blick in die beim Fachbereich 3 aufbewahrten Archivakten zu werfen, jedenfalls dann, wenn keine eigenen Unterlagen (mehr) vorliegen. Eine Bauakte beinhaltet teilweise historische Bauzeichnungen, Lagepläne, Grundrisse, Ansichten und Schnitte eines Gebäudes.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer selbst oder mit deren schriftlicher Vollmacht auch Dritte (z.B. Angehörige von Berufsgruppen für Statik oder Architektur oder auch Maklerinnen und Makler, Sachverständige und Banken) haben die Möglichkeit, die entsprechende Bauakte zum Download zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Das Formular zur Anforderung von Bauakten ist auszufüllen. Die Berechtigung zur Akteineinsicht durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht der Person, welche das Eigentum besitzt, ist beizufügen.
(Vollmacht zum Download und ausfüllen)
Derzeit werden keine Gebühren erhoben.
Für eine Akteneinsicht ist das "Formular zur Anforderung von Bauakten" auszufüllen. Sie erhalten nach der Zusammenstellung der Unterlagen per E-Mail einen Link zum Download der Datei. Dieser Link steht Ihnen 2 Wochen zur Verfügung.
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