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Etwas melden

Anmeldung eines großen Hundes

(mindestens 20 kg Gewicht und/oder mindestens 40 cm Schulterhöhe)

1. Angaben zu Hundehalterin/ zum Hundehalter

2. Angaben zum Hund

Bei Mischlingen bitte immer jeweils ein Foto vom Kopf des Hundes, sowie eines, das den stehenden Hund seitlich zeigt, beifügen.
Die Meldepflicht gilt auch bei Welpen, bzw. Junghunden, welche voraussichtlich im ausgewachsenen Zustand eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm bzw. 20 kg Körpergewicht erreichen.

3. Zu erbringende Nachweise

Hinweise: 
Die Haltung "großer" Hunde ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde innerhalb von 6 Wochen nach Haltungsbeginn anzumelden. Für die Entgegennahme der Anmeldung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro zu entrichten; hierüber erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid. 

Die nicht erfolgte oder nicht ausreichent erfolgte Anmeldung eines Hundes gemäß § 11 LHundG NRW kann nach § 20 LHundG NRW zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens führen und mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bitte geben Sie den Wert, den Sie auf dem Bild sehen, in das Feld ein.

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

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Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

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