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Finanzen

Zwei Stapel mit Centstücken. Geld. Im Hintergrund ist ein kleines Holzhaus

Hier finden Sie eine Übersicht der Gebühren und Hebesätze, des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das laufende Jahr sowie das Merkblatt Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung. Außerdem wird der Haushaltsplanentwurf veröffentlicht.

Gebühren und Hebesätze 2024

Hier finden Sie Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2024

Müllabfuhrgebühren
Abwassergebühren / Beiträge
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuern

personenbezogene Gebühr 0,64 EUR/Monat 9,96 €

behälterbezogene Gebühr

Volumen

Abfuhrrythmus

Monatliche Gebühr

Jahresgebühr

Restmüll




80 l

14-tägig

12,27 €

147,24 €

80 l

4-wöchentlich

6,97 €

83,64 €

120 l

14-tägig

16,21 €

194,52 €

120 l

4-wöchentlich

8,94 €

107,28 €

240 l

14-tägig

28,03 €

336,36 €





Komposttonne




80 l

14-tägig

9,78 €

117,36 €

120 l

14-tägig

12,48 €

149,76 €

240 l

14-tägig

20, 55 €

246,60 €





Saisonkomposttonne

01.04. bis 30.11.



80 l

14-tägig


86,48 €

120 l

14-tägig


112,40 €

240 l

14-tägig


190,00 €

Restmüllsack



4,00 €/Stück

Stadtwasser (seit 2022 = 1,64 € netto + 7 %) 1,75 €

Schmutzwassergebühr 2,46 EUR/cbm
(Maßstabseinheit ist die bezogene Frischwassermenge des Vorjahres)

Regenwassergebühr 0,74 EUR/m²
(Maßstabseinheit ist die bebaute und befestigte Fläche, die an die öffentliche Anlage angeschlossen ist.)

Kanalanschlussbeitrag (Vollanschluss) 2,53 EUR/m²

Gebühr für Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 50,00 € /m² Abfuhrmenge + eine einmalige Jahresgebühr von 72 €

Gewerbesteuer 416 v. H.

Grundsteuer  A    259 v. H.

Grundsteuer  B    501  v. H.

1 Hund 66,00 EUR
2 Hunde je 78,00 EUR
3 Hunde oder mehr je 90,00 EUR

Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Hier finden Sie die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024

SEPA Lastschriftmandat

Zurzeit gibt es noch keine Möglichkeit, ein Sepa-Lastschriftmandat als Formular herunterzuladen.
Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an folgende Kolleginnen, bei E-Mail bitte mit Angabe von Kassenzeichen, Steuerpflichtigem, IBAN und Kontoinhaber/Innen.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Christine SeebergFachbereich 4: Finanzen

RathausErdgeschossRaum/Raumnummer24
Tel.0 54 23 / 9 54- 213
Fax0 54 23 / 9 54- 115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau Carmen SchnurFachbereich 4: Finanzen

Rathaus1. ObergeschossRaum/Raumnummer24
Tel.0 54 23 / 9 54- 123
Fax0 54 23 / 9 54- 115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Vordruck Eigentümerwechsel

Informationen zur Grundsteuerreform

Für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger, die rund um die anstehende Grundsteuerreform eingehen,
steht die Hotline des Finanzamtes zur Verfügung:

Die Hotline-Nummer lautet: 05241 / 3071 - 1959.
Servicezeiten: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr (durchgehend)

Ihre Ermittlungen werden online unterstützt unter
www.grundsteuer.nrw.de
Die Rechtsgrundlagen zur Grundsteuerwerterhebung 2022 entnehmen Sie bitte der Öffentlichen Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung auf den Stichtag 01.01.2022:

Die Veranlagung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 basiert noch auf den „alten“ Einheitswerten und den „alten“ Grundsteuer-Messbeträgen, deren Festsetzungen des Finanzamtes in der Regel bestandskräftig sind. Die „neuen“ Grundsteuerwerte bzw. die „neuen“ Grundsteuermessbeträge, die das Finanzamt Gütersloh in 2022 bzw. 2023 erhoben und festgesetzt hat, stellen für die Jahresveranlagung 2024 noch keine Bemessungsgrundlage dar, sondern erst ab dem Jahr 2025. Ein insoweit vorsorglich erhobener Widerspruch gegen die Jahresveranlagung 2024 ist unzulässig, da er kein materielles Widerspruchsinteresse beinhalten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stadtsteueramt Versmold, 26. Januar 2024

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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