Buchstaben:
A Frau Kloppe
B – Z Frau Dannenfeld
Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können. Zusätzlich werden im Bedarfsfall Hilfen bei Krankheit gewährt, sofern keine anderweitige Krankenversicherung besteht.
Das AsylbLG ist rechtliche Grundlage für Leistungen an
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Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | – |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
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Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
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