Leistungen für Geflüchtete

Infos

Buchstaben:
A Frau Kloppe
B – Z Frau Dannenfeld

Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können. Zusätzlich werden im Bedarfsfall Hilfen bei Krankheit gewährt, sofern keine anderweitige Krankenversicherung besteht.

Das AsylbLG ist rechtliche Grundlage für Leistungen an

  • Asylbewerber im laufenden Asylverfahren, 
  • abgelehnte Asylbewerber, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsgebiete zurückgeführt werden können, 
  • sonstige ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus oder ganz ohne ausländerrechtliche Erlaubnis bzw. ohne Papiere in Deutschland aufhalten 

Links: 

Kontakt

Fachbereich
Fachgruppe 2.2 Soziales
Straße
Münsterstraße 16
Ort
33775 Versmold

Öffnungszeiten

Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:14.00–18.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechperson

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 
 
 

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

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Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

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