Die Regenwassergebühren (RW-Gebühren) werden nach den bebauten und befestigten Grundstücksflächen bemessen, die unmittelbar oder mittelbar an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind (Versiegelungsflächen).
Maßgebend für die Versiegelungsflächen ist grundsätzlich die Selbsterklärung des Gebührenschuldners.
Die Berechnungseinheit für die Versiegelungsflächen ist ein voller Quadratmeter (1 qm), wobei aufzurunden ist.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
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Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
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