Oberbegriff für Schmutzwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab sowie Regenwassergebühren nach dem Maßstab der bebauten und befestigten Flächen mit abflusswirksamen Anschluss an den öffentlichen Kanal.
Die Gebühren werden aufgrund der aktuellen Abwassergebührensatzung erhoben.
Gebührenschuldner sind die Grundstückseigentümer oder die auf dem angeschlossenen Grundstück befindlichen Betriebe.
Die Festsetzung der Abwassergebühren erfolgt über den Grundbesitzabgabenbescheid, der in der Regel Anfang Februar eines jeden Jahres bekanntgegeben wird.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
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Stadt Versmold
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