Allgemeine Beratung zu Anforderungen bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung eines Bauvorhabens.
Bauwillige werden bei der Realisierung ihres Bauvorhabens mit einer Fülle von Rechtsvorschriften konfrontiert. Die Stadtverwaltung möchte hier eine umfassende Hilfestellung geben. Baugenehmigungsbehörde für den Bereich der Stadt Versmold ist der Kreis Gütersloh, Belange der Stadt werden im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme zu Bauvorhaben geprüft und bewertet. Neben der planungsrechtlichen Beurteilung ist die geregelte und gesicherte Erschließung eines Grundstückes dabei u.a. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens. Das umfasst die Versorgung z.B. mit Energie und Wasser, die Abwasserentsorgung und auch die verkehrlichen Gegebenheiten.
Hilfe zur Koordination dieser Angelegenheiten wird angeboten.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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